Soloselbstständigen-Programm (Corona-Hilfen)

18.01.2021 Fachstelle Pop

Bis 31.03.2021 können Anträge auf so genannte "Soloselbstständigen-Förderung" des Freistaat Bayern gestellt werden

Soloselbstständigen-Programm

 

 

 

Voraussetzungen:

Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 1. Oktober 2020), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

Der Lebensunterhalt muss überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse bestritten werden oder aus erwerbsmäßiger Tätigkeit in kulturnahen Bereichen.

 

Nicht-KSK-Mitglieder:

Die Einkünfte aus soloselbstständiger Tätigkeit im Jahr 2019 müssen mindestens 51% der Gesamteinkünfte ausmachen.

 

Allgemein gilt die Nachweispflicht, dass:

die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen im Antragszeitraum (Okt. - Dez.2020) verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen.

 Wenn ihr im Vergleichszeitraum 2019 keine Einkünfte hattet (Krankheit, Kinderbetreuung / Elternzeit etc.), können ihr die vollen Tätigkeitsmonate bis Februar 2020 heranziehen.

 

Was wird ausgezahlt?

Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat, sowie sowie ggf. der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters etc..

 

Deadline:

Die Anträge müssen bis spätestens 31.03.2021 gestellt werden

 

Antragsstellung:

Ausschließlich digital via Innovativ GmbH HIER 

Anschließend werden die Anträge durch die jeweiligen Bewilligungsstellen geprüft (bspw. Regierung von Oberbayern).

 

Nützliche Infos:

- die FAQs von Bayern Innovativ HIER

- Musterkalkulationen und weitere Infos der Alarmstufe Rot HIER

 

 

Ihr habe noch viele / andere Fragen! An wen ihr euch jetzt wenden könnt:

Für alle Kreativschaffende empfehlen wir die

- Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 15 Uhr, 089 - 12 22 20. E-Mail: direkt@bayern.de

- Hotline des Kompetenzteams Kultur- & Kreativwirtschaft:

Montag, Dienstag, Donnerstag, 10 – 12 Uhr, Donnerstag 15 - 17 Uhr, 089 – 233 289 22

 - Hotline für Fragen und Informationen zum Bayerischen Soloselbstständigenprogramm

Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Tel: 089 - 2185 1942

 

Quelle: Bayern Innovativ, Recherchen Katrin Neoral 

Stand: 18.01.2021