Besteht eine Aufsichtspflicht für mein Kind?
Es besteht keine Aufsichtspflicht. Die Kinder und Jugendlichen können selbst entscheiden, wann sie kommen und gehen wollen.

Dürfen oder sollen Eltern mit ins Tatz kommen?

Das Tatz ist ein Ort für Kinder und Jugendliche ohne Eltern. Natürlich können Sie ihr Kind dorthin begleiten und abholen sowie beim ersten Besuch nach Bedarf gerne auch noch dabei bleiben.

Ist eine Anmeldung erforderlich?
Das Tatz ist ein offener Treff. Eine Anmeldung ist daher normalerweise nicht erforderlich – außer bei speziell gekennzeichneten Workshops oder Ausflügen.

Wie sind die Öffnungszeiten in den Ferien und an Feiertagen? 
Die Öffnungszeiten können an Feiertagen und in den Ferien abweichen. Entsprechende Informationen finden Sie in unseren Printprogrammen oder in der Programmübersicht auf der Website.

Ab welchem Alter können die Kinder und Jugendlichen in den Treff kommen?
Der Kindertreff ist für Kinder von sechs bis elf Jahren, der Jugendtreff von 12 bis 16 Jahren.

Wie kann man die Räume mieten?
Anfragen nehmen wir im Treff entgegen – entweder telefonisch unter 089-51262863 oder per E-Mail an tatz(at)feierwerk(dot)de 

Feierwerk unterstützen

Als gemeinnütziger Verein für junge Kunst, Musik und Kultur finanzieren wir uns hauptsächlich über Zuschüsse, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen. Wenn du unseren Beitrag zur Förderung der jungen Kultur in München wertvoll findest und die Möglichkeit hast, uns zu unterstützen, freuen wir uns gerade in Zeiten wie diesen über deine Spende (über Paypal / per Überweisung) an unseren Förderverein oder über deine Mitgliedschaft in unserem Förderverein.