Cluböffnung zum 01.10.2021 beschlossen

22.09.2021 Fachstelle Pop

Nach 18 Monaten Zwangsschließung dürfen nun ab dem 01.10.2021 auch Clubs in Bayern wieder öffnen!

UPDATE

Am 30.09.2021 beschloss das Bayrische Staatskabinett, dass Clubs wieder öffnen dürfen.

 

Bereits am 31. August hatte der Ministerrat eigentlich schon die Öffnung von Clubs beschlossen, bisher aber ohne entsprechende Rahmenbedingungen.

Zuletzt hatten sich noch verschiedene Verbände wie bspw. der Verband für Popkultur Bayern e.V. (VPBy), der Verband der Münchner Kulturveranstalter e.V. (VDMK) und die Club- und Kulturkommission Augsburg (CUKK Club & Kulturkommission Augsburg e.V.) in einer Videokonferenz mit Gesundheitsminister Holetschek ausgetauscht um auch endlich Clubs einen perspektivischen Blick nach vorne geben zu können.

Vorangegangen war bereits monatelange Arbeit an Hygienekonzepten, Öffnungsstrategien und Austausch mit Politik und Verwaltung.

Jetzt ist es endlich klar: Eine Öffnung ist ab dem 01.10.2021 möglich unter Einhaltung von 3G plus.

Das bedeutet Genesene, Geimpfte und Getestete dürfen rein. Allerdings sind nur PCR-Tests gültig, so genannte Schnelltest (egal ob daheim oder im Testzentrum) reichen nicht aus.

Ein Nachweis muss entsprechend mitgebracht und vorgezeigt werden.

Auch das Personal mit Kundenkontakt muss sich ab sofort mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen.

Drinnen gilt dann: Es darf wieder getanzt werden und das ohne (Mindest)Abstände oder Maske.

Natürlich besteht auch die Option, dass Clubbetreiber*innen sich direkt für das 2G-Modell entscheiden (also nur Geimpfte + Genesene dürfen rein). Daher: Solltet ihr nicht geimpft sein, informiert euch lieber vorher kurz online ob euer Lieblingsclub wieder auf hat und welche Regelungen gelten (3G plus oder 2G).

Zur Pressemitteilung vom 30.09.2021 kommt ihr HIER

 

UPDATE

 

In einer Bayr. Kabinettssitzung vom 04.05.2021 wurde beschlossen, dass auch Kulturveranstalter*innen, Konzertveranstalter*innen, Kinos usw. eine freiwillige 2G oder 3G plus Regelung einführen können. 

Das bedeutet "Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben".

Auch Gastrobetrieben können unter 3G plus Regelungen öffnen. 

Zur Pressemitteilung vom 04.10.2021 kommt ihr HIER

Stand: 05.10.2021