Seit Herbst 2023 gibt es eine neue Förderung für die Münchner Popmusikszene:
Der MUNICH MUSIC BOOSTER hilft dabei, Ideen und Projekte schnell auf den Weg zu bringen – ohne großen Aufwand und ohne großes Budget. Newcomer*innen, neue Veranstalter*innen, Kollektive, Rapper*innen, Bands, künstlerische DJs, Beat-Producer*innen, etc. können sich mit ihren Projekten bewerben und dafür einen Zuschuss in Höhe von 250 bis 500 Euro bekommen – etwa für Musikvideodrehs, Aufnahmen, Veröffentlichungen, spannende Veranstaltungen oder ganz neue Ideen. Das Gesamtbudget des MUNICH MUSIC BOOSTERS beträgt 50.000 Euro jährlich und wird vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München finanziert.

Die Feierwerk Fachstelle Pop sichtet alle Bewerbungen und legt besonderes Augenmerk auf Diversität, Relevanz für die Münchner Musikszene, Empowerment (Motivation für zukünftige Projekte für die Münchner Musikszene – weil das Projekt andere inspiriert), Outcome (Machbarkeit und erwartetes Projektergebnis) und Dringlichkeit des Bedarfs (z.B. zeitliche Einschränkung). Alle Bewerber*innen sind herzlich willkommen, es sei denn sie verbreiten verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte und setzen gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik.

 

Für den MUNICH MUSIC BOOSTER sind im Jahr 2024 vier Ausschreibungen vorgesehen. Die Bewerbungphase beginnt jeweils einen Monat vor der Deadline.

Aktuell gibt es keine laufende Ausschreibung für den MUNICH MUSIC BOOSTER.

 

  • Der Projekt-Zeitraum für die erste Ausschreibung ist von 01.03.24 – 30.04.24 (Deadline 15.02.24) - Bewerbung ab 15.01.2024 möglich 
  • Der Projekt-Zeitraum für die zweite Ausschreibung vom 01.05.24 – 31.07.24 (Deadline 15.04.24) - Bewerbung ab 15.03.2024 möglich 
  • Der Projekt-Zeitraum für die dritte Ausschreibung vom 01.08.24 – 15.10.24 (Deadline 15.07.24) - Bewerbung ab 15.06.2024 möglich 
  • Der Projekt-Zeitraum für die vierte Ausschreibung vom 16.10.24 – 31.12.24 (Deadline 30.09.24) - Bewerbung ab 30.08.2024 möglich 
Mit freundlicher Unterstützung von

FAQs Munich Music Booster

Allgemeines zur Förderung

Der Munich Music Booster ist eine finanzielle Unterstützung für Projekte der Münchner Musikszene. Die Förderung soll vor allem Newcomer*innen, neuen Veranstalter*innen, Kollektiven, Rapper*innen, Bands, künstlerischen DJs, Beat-Producer*innen etc. dabei helfen, Ideen und Projekte schnell auf den Weg zu bringen – egal, ob es um Musikvideodrehs, Aufnahmen, Veröffentlichungen, neue Veranstaltungen oder um Ideen geht, von denen wir noch nie was gehört haben. Interessant sind Projekte, bei denen 250-500 Euro etwas bewegen können. Denn das ist die mögliche Fördersumme.

Der Förderbetrag beträgt zwischen 250 und 500 Euro pro Projekt. Das Projekt kann insgesamt höhere Kosten als den Förderbetrag haben und nur ein Anteil durch die Förderung abgedeckt werden.

Der gesamte Munich Music Booster wird vom Kulturreferat der LH München gefördert (Danke schön!). Die Vergabe erfolgt über die Feierwerk Fachstelle Pop.

Das Gesamtbudget des Munich Music Booster beträgt 50.000 Euro jährlich.

Unter "Projekt" verstehen wir ein konkretes Vorhaben, eine Idee, einen Plan von dir/euch als Newcomer*innen, neuen Veranstalter*innen, Kollektiven, Rapper*innen, Bands, künstlerischen DJs, Beat-Producer*innen.

Grundsätzlich ja. Der Munich Music Booster fördert Projekte, insofern kannst du auch bei mehreren unterschiedlichen Projekten beteiligt sein.

Wir empfehlen dir, dich als Musiker*in/DJ/Rapper*in/Band nur einmal zu bewerben. Bitte wähle aus, was hier für dich am wichtigsten ist. Du kannst allerdings beispielsweise für einen Release die Kosten eines Musikvideos und einer Aufnahme in der Kalkulation und einem Antrag angeben. AUSNAHME: Wenn du mehrere Bands, Gruppen, Kollektive hast, die an unterschiedlichen Dingen arbeiten, kannst du mehrere Anträge stellen.

Nein. Die Förderung wird jeweils von einer Einzelperson für ein Projekt beantragt.

Leider nein. Dieses Projekt darf nicht anderweitig gefördert werden. Auch wenn du als Musiker*in/Veranstalter*in in diesem Jahr schon direkt* andere Förderungen erhalten hast, können wir deine Bewerbung nicht berücksichtigen.

*Ein Auftritt als Musiker*in bei einer geförderten Veranstaltung zählt nicht dazu. Gemeint ist, wenn du selber schon direkt Förderung für das jeweilige Projekt z.B. vom Kulturreferat der LH München erhalten oder zugesagt bekommen hast.

Nein. Mit dem Projekt, das du bei uns eingereicht hast, darfst du dich auf keine andere Förderung bewerben.

Eine Aufstellung aller anfallenden Kosten und ggf. Einnahmen des gesamten Projektes (Kalkulation), auch wenn die Förderung nur einen Anteil des gesamten Projektes finanziert.

Sie darf frei gestaltet werden, beispielsweise als Text oder Liste.

Pop ist hier nicht als Genre gemeint, sondern als Überbegriff für gegenwartsbezogene Musik, die sich durch Vielfalt auszeichnet: Afrobeats, Blues, Country, Drum'n'Bass/Breakbeat, Elektronische Musik, Folk, Funk/Soul, Goth, House, Indie, Latin, Metal, Mundart, Noise, Pop, Punk, Rap/HipHop, Rock, Singer-Songwriter*in, Techno, Reggae und die Vermischung dieser und vieler weiterer Genres - auch Elemente von klassischer Musik und Jazz sind häufig selbstverständlicher Bestandteil popularer Musik. In der Feierwerk Fachstelle Pop grenzen wir den Bereich Popularmusik von Klassik, Jazz, Neue Musik, Volksmusik sowie von Schlager & Covermusik - jeweils in ihrer Reinform - ab.

Projekte, Ideen und Kosten

Die Förderung ist für Newcomer*innen, Musiker*innen, Bands, Veranstaltende, Kollektive, Rapper*innen, künstlerische DJs, Beatproducer*innen und vergleichbare Kreative im Popularmusik-Bereich gedacht.

Auch bereits bekannte Musiker*innen und Bands können sich auf die Förderung bewerben. Allerdings nur mit neuen Projekten oder Ideen, die andere Menschen aus der Musikszene inspirieren oder einen Mehrwert bieten, wie z.B. Workshops, Skill Sharing, neuen Veranstaltungsideen oder anderen innovativen Konzepten.

Ab 14 Jahren könnt ihr euch sich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bewerben - ab Volljährigkeit ohne Zustimmung. Es gibt kein Höchstalter für die Antragstellenden.
Wir fragen das Alter im Formular nur für statistische Zwecke ab, da wir wissen möchten, wen wir mit unserer Werbung bzw. Förderung erreichen.

Die Förderung kann von Einzelpersonen (auch für Kleinstbetriebe oder Formationen) beantragt werden.

Antragstellende müssen in München leben, bei einer Gruppe mindestens die Hälfte der Mitglieder. Der Arbeitsschwerpunkt des Projektes muss in München sein.

Grundsätzlich kannst du alle Projekte, die dich auf deinem Weg in die Münchner Musik- und Kulturszene weiterbringen, fördern lassen. Die Planung kann bereits laufen. Das Projekt darf erst ab Zusage zur Förderung beginnen. Das ist insbesondere für das Rechnungs-/Leistungsdatum (der Zeitpunkt an dem das Projekt stattfindet) wichtig!

Beispiele für passende Projekte könnten sein:

  • Aufnahmen von Musik, Produktion einer Single (z.B. Honorar für Mixing, Recording, Mastering)
  • Eine Tour / ein Weekender (z.B. Honorare für Techniker*innen oder Benzinkosten)
  • Musik-Video Produktion oder Fertigstellung (z.B. Honorare für Schnitt, Miete Kamera/Equipment, Ausstattung)
  • Promoausgaben bei EP Releases (z.B. Honorar für Online-/Radio-/Printpromo, Honorar für das Schreiben einer Bandbio/Releasetext, Honorar für Grafiker*in, Foto-/Videograf*innen)
  • Feature Honorar für Gastmusiker*innen bei Tracks
  • Projekt Content für Track/Bild und Bewegtbild (Ausschlusskriterium: sponsored Content)
  • Neue Veranstaltungen oder -reihen (z.B. Honorar für Techniker*in, Gage für Supportband, Flyerdruck, Onlinepromo)
  • Aktionen / Netzwerktreffen / Workshops / Skillsharing

Notwendige Ausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks im Projektzeitraum gebraucht werden.

Angemessene Ausgaben hinsichtlich Art, Umfang und Höhe können finanziert werden, z.B.:

  • Eigenleistungen (z.B. für Organisation, Recherche, andere Tätigkeiten; mit Eigenbeleg und Begründung).
  • Fahrtkosten
  • Mietkosten für genutzte Räume
  • Materialkosten
  • Honorarkosten (für Personen, die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten)
  • Investitionen/Anschaffungen
  • Arbeitsmaterial, Bürobedarf
  • Fortbildungen
  • Kosten, die vor Zusage zur Förderung angefallen sind
  • Geschenke
  • Essen (außer Catering während der Umsetzung des Projektes, bis auf Alkohol und Tabak)
  • Private Lebenshaltungskosten
  • Bußgelder, Geldstrafen etc.
  • Spenden
  • Kosten für Rechtsberatung

Das Projekt muss noch im Abrechnungsjahr deiner Bewerbung abgeschlossen werden. Ansonsten hast du alle Freiheiten.

Bitte lies die Förderregeln genau durch. Sie beinhalten alle wichtigen Infos zu deinem Projekt.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bei der Feierwerk Fachstelle Pop München über folgenden Link

Eine Idee, das ausgefüllte Online-Formular und eine Kostenkalkulation.

Damit wir uns gut vorstellen können, was du vorhast, freuen wir uns über konkret formulierte Ziele und Ideen. Auch ein paar Informationen zu dir als Person wären für uns wichtig (gerne z.B. als PDF, Textdatei, Foto, Links). Wenn es online (noch) keine Musik von dir zu hören gibt, kannst du uns auch gerne Songskizzen oder Probeaufnahmen zuschicken.

Du erhältst eine automatische Antwort-E-Mail. Ist diese nicht bei dir eingegangen, haben wir den Antrag nicht erhalten. In diesem Fall wende dich bitte an booster(at)feierwerk(dot)de.

Deadlines für das Jahr 2024 sind der 15.02.2024, der 15.04.2024, der 15.07.2024 und der 30.09.2024.

Die Feierwerk Fachstelle Pop sichtet alle Bewerbungen. Wenn alle formalen Voraussetzungen für die Vergabe des Munich Music Boosters erfüllt sind, wählen wir nach folgenden Kriterien aus:

  • Diversität
  • Relevanz für die Münchner Musikszene
  • Empowerment (Motivation für zukünftige Projekte für die Münchner Musikszene – weil das Projekt andere inspiriert)
  • Outcome (Machbarkeit und erwartetes Projektergebnis)
  • Dringlichkeit des Bedarfs (z.B. zeitliche Einschränkung)

 

Newcomer*innen, Künstler*innen und Veranstaltende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Pro Projekt kann man sich einmal bewerben. Mit neuen Ideen kannst du natürlich wieder neu den Antrag ausfüllen.

Für die Förderung 2024 kann man sich in 4 Ausschreibungen bewerben. Jeweils einen Monat vor Ende der Deadline beginnt die Online-Bewerbung. Die letzte Deadline für 2024 ist der 30.09.24. Siehe Frage "Was sind die Termine für die Förderrunde 2024"?

Die Rückmeldung dauert einige Wochen. Solltest du 6 Wochen nach Deadline keine Rückmeldung von uns erhalten haben, wende dich per Mail an: booster(at)feierwerk(dot)de.

Förderung erhalten – was jetzt?

Ja, du musst noch einen Fördervertrag für das Projekt ausfüllen und unterschreiben, bevor du das Geld bekommen kannst. Den Vertrag erhältst du von uns.
Außerdem benötigen wir eine Ausweiskopie/-scan/-foto von dir bzw. deinem/deiner Erziehungsberechtigten.

Das Geld muss noch in dem Jahr, in dem du die Förderung beantragt hast, ausgegeben werden. Eine Verlängerung des Zeitraums ist nicht möglich.

Das Geld wird nach Unterzeichnung des Fördervertrags auf dein Konto überwiesen.
Du erhältst bei einer Zusage eine Mail mit genauen Infos.

Die Förderung ist explizit für das eingereichte Projekt gedacht. Nach Projektende müssen alle geförderten Kosten der Feierwerk Fachstelle Pop nachgewiesen werden.
Ansonsten müssen wir das Geld leider zurückfordern.

Als Nachweise dienen Belege/Rechnungen/Quittungen oder Eigenbelege.
Außerdem benötigen wir eine Kostenübersicht, falls du mehrere Kostenpunkte hast.

Beispiel: 200€ Rechnung für Mixing, 50€ Rechnung für Coverart, 250€ Rechnung für Mastering – in einer Liste eintragen und mit allen Rechnungen gesammelt an uns übersenden.

Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass das Projekt umgesetzt wurde (z.B. als Link, Audio, Video, Text); schick uns gerne ein Foto dazu, damit wir dies online veröffentlichen können.

Bitte melde dich sofort bei uns.

Wir brauchen als Nachweis:

  • Für Investitionen: Kassenbelege und Quittungen
  • Für Personalkosten: Rechnungen oder Quittungen
  • Für Eigenleistungen: Rechnung oder Eigenbelege

Ja. Siehe Frage „Welchen Nachweis brauche ich für die Kosten und ggf. Einnahmen des Projekts?“

Melde dich bitte direkt bei uns (booster(at)feierwerk(dot)de). Eine Verschiebung der Kosten ist grundsätzlich möglich, aber nur mit Begründung und in vorheriger Absprache mit uns. Diese Begründung legst du dem Nachweis des stattgefundenen Projektes dann schriftlich bei. Ein paar Zeilen reichen hier aus.

Sonstiges

Wir möchten durch die Förderung eine diverse Stadtgesellschaft abbilden. Dazu ist es hilfreich, ein paar Infos abzufragen. Die Angaben sind freiwillig.

Auch für die nächsten Jahre sind weitere Vergaben geplant (50.000 Euro jährlich).
Besuche einfach unsere Webseite (www.feierwerk.de/fachstelle-pop ) oder unsere Social Media Kanäle (www.facebook.com/fachstellepop/ & www.instagram.com/fachstellepop).

Oder melde dich beim Newsletter der Fachstelle Pop an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ich habe die FAQs gelesen und brauche immer noch Unterstützung

Bei Fragen kannst du dich an die Feierwerk Fachstelle Pop wenden (booster(at)feierwerk(dot)de / 089-72488 420). Außerdem gibt es die Möglichkeit beim CHEERS oder der Sprechstunde persönlich Fragen zu stellen.

Wenn du Deinen Antrag nicht abschicken kannst, weil dir angezeigt wird, dass es als Spam erkannt wurde, versuche es nochmal ohne deine einfügten Links.

(Sollte es dann funktionieren, kannst du uns die Links per Mail nachreichen.)

Auch falls du Emojis hinzugefügt hast, entferne diese, bevor du den Antrag abschickst.

Bei allen weiteren Anliegen, wende dich bitte sofort per Mail an uns: booster(at)feierwerk(dot)de

Feierwerk unterstützen

Als gemeinnütziger Verein für junge Kunst, Musik und Kultur finanzieren wir uns hauptsächlich über Zuschüsse, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen. Wenn du unseren Beitrag zur Förderung der jungen Kultur in München wertvoll findest und die Möglichkeit hast, uns zu unterstützen, freuen wir uns gerade in Zeiten wie diesen über deine Spende (über Paypal / per Überweisung) an unseren Förderverein oder über deine Mitgliedschaft in unserem Förderverein.