Seit Herbst 2023 gibt es eine neue Förderung für die Münchner Popmusikszene:
Der MUNICH MUSIC BOOSTER hilft dabei, Ideen und Projekte schnell auf den Weg zu bringen – ohne großen Aufwand und ohne großes Budget. Newcomer*innen, neue Veranstalter*innen, Kollektive, Rapper*innen, Bands, künstlerische DJs, Beat-Producer*innen, etc. können sich mit ihren Projekten bewerben und dafür einen Zuschuss in Höhe von 250 bis 500 Euro bekommen – etwa für Musikvideodrehs, Aufnahmen, Veröffentlichungen, spannende Veranstaltungen oder ganz neue Ideen. Das Gesamtbudget des MUNICH MUSIC BOOSTERS beträgt 50.000 Euro jährlich und wird vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München finanziert.

Die Feierwerk Fachstelle Pop sichtet alle Bewerbungen und legt besonderes Augenmerk auf Diversität, Relevanz für die Münchner Musikszene, Empowerment (Motivation für zukünftige Projekte für die Münchner Musikszene – weil das Projekt andere inspiriert), Outcome (Machbarkeit und erwartetes Projektergebnis) und Dringlichkeit des Bedarfs (z.B. zeitliche Einschränkung). Alle Bewerber*innen sind herzlich willkommen, es sei denn sie verbreiten verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte und setzen gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik.

Aktuell gibt es keine laufende Ausschreibung für den MUNICH MUSIC BOOSTER.

Aber für das Jahr 2024 sind weitere Vergaben des MUNICH MUSIC BOOSTERS geplant.
Besuche einfach regelmäßig unsere Webseite oder unsere Social Media Kanäle (Instagram und Facebook) oder melde Dich beim Newsletter der Fachstelle Pop an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Mit freundlicher Unterstützung von

FAQs Munich Music Booster

Allgemeines zur Förderung

Der Munich Music Booster ist eine finanzielle Unterstützung für Projekte der Münchner Musikszene. Die Förderung soll vor allem Newcomer*innen, neuen Veranstalter*innen, Kollektiven, Rapper*innen, Bands, künstlerischen DJs, Beat-Producer*innen etc. dabei helfen, Ideen und Projekte schnell auf den Weg zu bringen – egal, ob es um Musikvideodrehs, Aufnahmen, Veröffentlichungen, neue Veranstaltungen oder um Ideen geht, von denen wir noch nie was gehört haben. Interessant sind Projekte, bei denen 250-500 Euro etwas bewegen können. Denn das ist die mögliche Fördersumme.

Der Förderbetrag beträgt zwischen 250 und 500 Euro pro Projekt. Das Projekt kann insgesamt höhere Kosten als den Förderbetrag haben und nur ein Anteil durch die Förderung abgedeckt werden.

Der gesamte Munich Music Booster wird vom Kulturreferat der LH München gefördert (Danke schön!). Die Vergabe erfolgt über die Feierwerk Fachstelle Pop.

Das Gesamtbudget des Munich Music Booster beträgt 50.000 Euro jährlich.

Grundsätzlich ja. Der Munich Music Booster fördert Projekte, insofern kannst du auch bei mehreren unterschiedlichen Projekten beteiligt sein.

Nein. Die Förderung wird jeweils von einer Einzelperson für ein Projekt beantragt.

Leider nein. Dieses Projekt darf nicht anderweitig gefördert werden.

Nein. Mit dem Projekt, das du bei uns eingereicht hast, darfst du dich auf keine andere Förderung bewerben.

Eine Aufstellung aller anfallenden Kosten und ggf. Einnahmen des gesamten Projektes (Kalkulation), auch wenn die Förderung nur einen Anteil des gesamten Projektes finanziert.

Sie darf frei gestaltet werden, beispielsweise als Text oder Liste.

Pop ist hier nicht als Genre gemeint, sondern als Überbegriff für gegenwartsbezogene Musik, die sich durch Vielfalt auszeichnet: Afrobeats, Blues, Country, Drum'n'Bass/Breakbeat, Elektronische Musik, Folk, Funk/Soul, Goth, House, Indie, Latin, Metal, Mundart, Noise, Pop, Punk, Rap/HipHop, Rock, Singer-Songwriter*in, Techno, Reggae und die Vermischung dieser und vieler weiterer Genres - auch Elemente von klassischer Musik und Jazz sind häufig selbstverständlicher Bestandteil popularer Musik. In der Feierwerk Fachstelle Pop grenzen wir den Bereich Popularmusik von Klassik, Jazz, Neue Musik, Volksmusik sowie von Schlager & Covermusik - jeweils in ihrer Reinform - ab.

Projekte, Ideen und Kosten

Die Förderung ist für Newcomer*innen, Musiker*innen, Bands, Veranstaltende, Kollektive, Rapper*innen, künstlerische DJs, Beatproducer*innen und vergleichbare Kreative im Popularmusik-Bereich gedacht.

Ab 14 Jahren könnt ihr euch sich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bewerben - ab Volljährigkeit ohne Zustimmung. Es gibt kein Höchstalter für die Antragstellenden.

Die Förderung kann von Einzelpersonen (auch für Kleinstbetriebe oder Formationen) beantragt werden.

Antragstellende müssen in München leben, bei einer Gruppe mindestens die Hälfte der Mitglieder. Der Arbeitsschwerpunkt des Projektes muss in München sein.

Grundsätzlich kannst du alle Projekte, die dich auf deinem Weg in die Münchner Musik- und Kulturszene weiterbringen, fördern lassen. Die Planung kann bereits laufen. Das Projekt darf erst ab Zusage zur Förderung beginnen. Das ist insbesondere für das Rechnungs-/Leistungsdatum (der Zeitpunkt an dem das Projekt stattfindet) wichtig!

Beispiele für passende Projekte könnten sein:

  • Aufnahmen von Musik, Produktion einer Single (z.B. Honorar für Mixing, Recording, Mastering)
  • Eine Tour / ein Weekender (z.B. Honorare für Techniker*innen oder Benzinkosten)
  • Musik-Video Produktion oder Fertigstellung (z.B. Honorare für Schnitt, Miete Kamera/Equipment, Ausstattung)
  • Promoausgaben bei EP Releases (z.B. Honorar für Online-/Radio-/Printpromo, Honorar für das Schreiben einer Bandbio/Releasetext, Honorar für Grafiker*in, Foto-/Videograf*innen)
  • Feature Honorar für Gastmusiker*innen bei Tracks
  • Projekt Content für Track/Bild und Bewegtbild (Ausschlusskriterium: sponsored Content)
  • Neue Veranstaltungen oder -reihen (z.B. Honorar für Techniker*in, Gage für Supportband, Flyerdruck, Onlinepromo)
  • Aktionen / Netzwerktreffen / Workshops / Skillsharing

Notwendige Ausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks im Projektzeitraum gebraucht werden.

Angemessene Ausgaben hinsichtlich Art, Umfang und Höhe können finanziert werden, z.B.:

  • Eigenleistungen (z.B. für Organisation, Recherche, andere Tätigkeiten; mit Eigenbeleg und Begründung).
  • Fahrtkosten
  • Mietkosten für genutzte Räume
  • Materialkosten
  • Honorarkosten (für Personen, die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten)
  • Investitionen/Anschaffungen
  • Arbeitsmaterial, Bürobedarf
  • Fortbildungen
  • Kosten, die vor Zusage zur Förderung angefallen sind
  • Geschenke
  • Essen (außer Catering während der Umsetzung des Projektes, bis auf Alkohol und Tabak)
  • Private Lebenshaltungskosten
  • Bußgelder, Geldstrafen etc.
  • Spenden
  • Kosten für Rechtsberatung

Das Projekt muss noch im Abrechnungsjahr deiner Bewerbung abgeschlossen werden. Ansonsten hast du alle Freiheiten.

Bitte lies die Förderregeln genau durch. Sie beinhalten alle wichtigen Infos zu deinem Projekt.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bei der Feierwerk Fachstelle Pop München über folgenden Link

Eine Idee, das ausgefüllte Online-Formular und eine Kostenkalkulation.

Damit wir uns gut vorstellen können, was du vorhast, freuen wir uns über konkret formulierte Ziele und Ideen. Auch ein paar Informationen zu dir als Person wären für uns wichtig (gerne z.B. als PDF, Textdatei, Foto, Links).

Du erhältst eine automatische Antwort-E-Mail. Ist diese nicht bei dir eingegangen, haben wir den Antrag nicht erhalten. In diesem Fall wende dich bitte an booster(at)feierwerk(dot)de.

Bewerbungsschluss ist der 31.10.2023 um 23:59 Uhr. Ab 2024 wird es weitere Termine geben.

Die Feierwerk Fachstelle Pop sichtet alle Bewerbungen. Wenn alle formalen Voraussetzungen für die Vergabe des Munich Music Boosters erfüllt sind, wählen wir nach folgenden Kriterien aus:

  • Diversität
  • Relevanz für die Münchner Musikszene
  • Empowerment (Motivation für zukünftige Projekte für die Münchner Musikszene – weil das Projekt andere inspiriert)
  • Outcome (Machbarkeit und erwartetes Projektergebnis)
  • Dringlichkeit des Bedarfs (z.B. zeitliche Einschränkung)

 

Newcomer*innen, Künstler*innen und Veranstaltende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Pro Projekt kann man sich einmal bewerben. Mit neuen Ideen kannst du natürlich wieder neu den Antrag ausfüllen.

Die Förderung für 2023 kann man bis zum 31.10.2023 beantragen.

Die Rückmeldung dauert einige Wochen, aber auf jeden Fall hörst du noch vor Dezember 2023 von uns.

Förderung erhalten – was jetzt?

Ja, du musst noch einen Fördervertrag für das Projekt ausfüllen und unterschreiben, bevor du das Geld bekommen kannst. Den Vertrag erhältst du von uns.

Das Geld muss noch in dem Jahr, in dem du die Förderung beantragt hast, ausgegeben werden.

Das Geld wird nach Unterzeichnung des Fördervertrags auf dein Konto überwiesen.

Die Förderung ist explizit für das eingereichte Projekt gedacht. Nach Projektende müssen alle geförderten Kosten der Feierwerk Fachstelle Pop nachgewiesen werden. Als Nachweise dienen Belege/Rechnungen/Quittungen oder Eigenbelege. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass das Projekt umgesetzt wurde (z.B. als Link, Audio, Video, Text).
Ansonsten müssen wir das Geld leider zurückfordern.

Bitte melde dich sofort bei uns.

Wir brauchen als Nachweis:

  • Für Investitionen: Kassenbelege und Quittungen
  • Für Personalkosten: Rechnungen oder Quittungen
  • Für Eigenleistungen: Rechnung oder Eigenbelege

Ja. Siehe Frage „Welchen Nachweis brauche ich für die Kosten und ggf. Einnahmen des Projekts?“

Melde dich bitte direkt bei uns (booster(at)feierwerk(dot)de). Eine Verschiebung der Kosten ist grundsätzlich möglich, aber nur mit Begründung.

Sonstiges

Wir möchten durch die Förderung eine diverse Stadtgesellschaft abbilden. Dazu ist es hilfreich, ein paar Infos abzufragen. Die Angaben sind freiwillig.

Auch für das Jahr 2024 sind weitere Vergaben geplant. Besuche einfach unsere Webseite (www.feierwerk.de/fachstelle-pop ) oder unsere Social Media Kanäle (www.facebook.com/fachstellepop/ & www.instagram.com/fachstellepop).

Oder melde dich beim Newsletter der Fachstelle Pop an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ich habe die FAQs gelesen und brauche immer noch Unterstützung

Bei Fragen kannst du dich an die Feierwerk Fachstelle Pop wenden (booster(at)feierwerk(dot)de / 089-72488 420). Außerdem gibt es die Möglichkeit beim CHEERS oder der Sprechstunde persönlich Fragen zu stellen.

Feierwerk unterstützen

Als gemeinnütziger Verein für junge Kunst, Musik und Kultur finanzieren wir uns hauptsächlich über Zuschüsse, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen. Wenn du unseren Beitrag zur Förderung der jungen Kultur in München wertvoll findest und die Möglichkeit hast, uns zu unterstützen, freuen wir uns gerade in Zeiten wie diesen über deine Spende (über Paypal / per Überweisung) an unseren Förderverein oder über deine Mitgliedschaft in unserem Förderverein.