Förderungen für Musiker*innen und Bands, regional und bundesweit!

Hier findet ihr ab sofort aktuelle Förderungen, für die ihr euch sofort oder in Kürze bewerben könnt!

Weil wir auch nur Menschen sind, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit - wenn ihr weitere Förderungen kennt, meldet euch gerne unter pop(at)feierwerk(dot)de!

Eine allgemeine Übersicht zu Förderungen für Musiker*innen und Veranstalter*innen findet ihr in unserem Info-Pool.

Feierwerk Fachstelle Pop & Kulturreferat der LH München - MUNICH MUSIC BOOSTER #3 2025

  • Für:
    Musiker*innen, Bands, Veranstaltende, Kollektive, Rapper*innen, künstlerische DJs, Beatproducer*innen und vergleichbare Kreative ab 14 Jahren - Die Förderung richtet sich hauptsächlich an Menschen, die sich noch nicht in der Münchner Musikszene etabliert haben.
  • Wie viel:
    Der Förderbetrag beträgt zwischen 250 und 500 Euro pro Projekt. Das Projekt kann insgesamt höhere Kosten als den Förderbetrag haben und nur ein Anteil durch die Förderung abgedeckt werden
  • Ab wann - bis wann
    Ab 15.06.2025 bis 15.07.2025
  • Wichtig:
    • Das Projekt ist zwischen dem 01.08.25 – 31.10.25 umzusetzen.
    • bei der Auswahl wird besonderes Augenmerk auf Diversität, Relevanz für die Münchner Musikszene, Empowerment (Motivation für zukünftige Projekte für die Münchner Musikszene – weil das Projekt andere inspiriert), Outcome (Machbarkeit und erwartetes Projektergebnis) und Dringlichkeit des Bedarfs (z.B. zeitliche Einschränkung) gelegt

 

Die Förderung, die Förderrichtlinien und der Antrag

Verband für Popkultur in Bayern (VPBy) x Kulturreferat München - Bavarian Export Session am Reeperbahnfestival 2025

  • Für:
    professionelle Musiker*innen aus dem weiten Bereich der Popmusik, welche ansässig im MVV Gebiet sind (mit Arbeitsschwerpunkt in München) 
  • Was:
    (unter anderem) Showcase-Slot auf einer der größten Open-Air-Bühnen am Reeperbahnfestival (voraussichtlich am 17.09.2025)
  • Ab wann - bis wann
    Bis 18.06.2025
  • Wichtig:
    • Act darf aktuell kein Teil der BY.on Spitzenförderung sein
    • Act arbeitet mit mind. einem/einer professionellen Partner*in zusammen (Management, Booking etc.); diese*r kann als Official Representativ auf dem Festival aktiv sein
       

Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Online-Antragsformular. 

Kulturreferat der LH München - Popmusik Veranstaltungszuschuss

  • Für: 
    Einzelkonzerte und Konzertreihen, aber auch weitere unterschiedliche Veranstaltungsformate bis hin zu Musikfestivals alles Genres der Popmusik. Es sollen besonders Formate unterstützt werden, die sich abseits des Mainstreams widmen und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen.
  • Wie viel:
    insgesamt 45.000 Euro, es können Förderungen in Höhe von 1.500 Euro bis 5.000 Euro beantragt werden.
  • Ab wann - bis wann:
    • 18.07.2025 (für Projekte von Mitte September bis Dezember 2025)
    • 16.11.2025 (für Projekte von Januar bis Mai 2026)
  • Wichtig:
    • die Veranstaltung und der Arbeitsschwerpunkt müssen in München liegen
    • mit Veranstalter*innen sind alle Menschen gemeint, die sich um die Organisation, Konzeption und Umsetzung von Konzerten und/oder Festivals kümmern

 

Mehr Infos, Voraussetzungen und Bewerbungsformular.

Initiative Musik - Strukturförderung

  • Für:
    Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland
  • Wie viel:
    max. 75% der Gesamtausgaben pro Projekt; Anteil an Eigenmitteln und Drittmitteln von anderen öffentlichen (regionalen bzw. kommunalen) Fördergebern und privaten Sponsoren - mind. 25%
  • Ab wann - bis wann
    04.08. - 25.08.2025 (18 Uhr)
  • Wichtig:
    • Infocall am 01.08.2025 (10-12 Uhr); ebenso telefonische Beratungszeiten
    • Im Fokus stehen außerdem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen
    • Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von unter 10.000 EUR finden in der Regel keine Berücksichtigung
    • Projektbeginn: 01.12.2025 - 31.03.2026

 

Die Förderung, die Förderrichtlinien und das Online-Antragsformular

Kulturreferat München - Förderung internationaler Kulturprojekte

  • Für:
    Veranstaltende internationaler Projekte aller Sparten in München und Projekte mit Beteiligung Münchner Akteur*innen im Ausland
  • Wie viel:
    1.000€ - 10.000€
  • Ab wann - bis wann
    weniger als 1.000€: Bewerbung jederzeit möglich
  • Wichtig:
    • Professionelle Künstler*innen und Kulturschaffende mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München
    • Künstler*innengruppen, Vereine, Initiativen und Organisationen der freien Kunstszene Münchens
    • Im begründeten Einzelfall: Weitere gemeinnützige Institutionen, die durch das geförderte Projekt die freie Kunstszene Münchens unterstützen
    • es gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats

 

Zu allen Infos zur Förderung internationaler Kulturprojekte

Kulturreferat der LH München - Förderung von Konzertprojekten mit Neuer Musik

  • Für:
    Einzelkonzerte, Konzertreihen, kleine Festivals und weitere unterschiedliche Veranstaltungsformate im Bereich der Neuen Musik (zeitgenössische klassische und experimentelle Musik; Klangkunst, Improvisation, elektronische und elektroakustische Musik)
    Projekte in München mit Beteiligung von Münchner Akteur*innen
  • Wie viel:
    1.000-10.000€ 
  • Ab wann - bis wann:
    Förderungen unter 1.000€ können jederzeit beantragt werden
    Deadline (ab 1.000-10.000€): 31.10. (Projekte zwischen Januar und Juli des Folgejahres)
  • Wichtig:
    •  Professionelle Musiker*innen und Musikschaffende mit Wohnsitz im MVV-Einzugsgebiet/ Arbeitsschwerpunkt in München
    • Nicht antragsberechtigt sind: institutionell geförderte Einrichtungen
    • Es können nur Projekte gefördert werden, die bei Antragstellung noch nicht gestartet sind
       

Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Online-Antragsformular. 

Musikfonds - Projektförderung bis 50.000€

  • Für:
    Musiker*innen/Komponist*innen/Klangkünstler*innen, welche professionell im Bereich der aktuellen Musik tätig sind
  • Wie viel:
    bis zu 50.000€ (für Projekte mit einer Gesamtsumme bis 10.000€)
  • Ab wann - bis wann:
    2. Förderrunde 2025
    Antragstellung: 01.09.-30.09.2025 (18:00 Uhr MEZ)
  • Wichtig:
    • Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland; geplantes Projekt muss (hautpsächlich) in Deutschland stattfinden
    • avantgardische Projekte stehen im Fokus (keine Mainstream Projekte)
    • Kofinanzierung wird vorausgesetzt
       

Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Online-Antragsformular.

Initiative Musik - Künstler*innen-Förderung 70. Runde

  • Für:
    Musiker*innen, Interpret*innen, Ensembles und Autor*innen, die ein konkretes Projekt verwirklichen wollen.
  • Wie viel:
    6.000€ bis max. 30.000€, abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben
  • Ab wann - bis wann:
    18.06.-09.07.2025
  • Wichtig:
    • Der Projektzeitraum für diese Runde läuft von 08.09.2025 - 07.09.2026
    • Je höher die Gesamtsumme des Projekts, desto geringer fällt der Förderanteil aus: Bei Gesamtausgaben von 10.000€ beträgt der Eigenanteil mindestens 40%, bei Gesamtausgaben von 75.000€ bei mindestens 60%
    • max. 30.000€ pro Projekt
       

Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Onlineantragsformular.

Initiative Musik - Exportförderung

  • Für:
    Musiker*innen und Musikunternehmen
  • Wie viel:
    600€ (Europa)/1200€ (außereuropäisch) für die ersten 5 Tage
    für längere Reisen (für max. 10 Tage) zusätzlich 100€/150€ (außereuropäisch) pro Tag
    Reiseausgaben von max. einer Person eines Unternehmens für max. 15 Tage
  • Ab wann - bis wann:
    Deadline 17.11.2025 (für Projekte bis 31.12.2025); bis spätestens 5 Wochen vor der Reise
  • Wichtig:
    • internationale Tourförderung (Musiker*innen mit Wohnsitz in Deutschland)
    • Go! Export (kleine/mittlere Unternehmen und Einzelunternehmer*innen; Ausbau internationaler Aktivitäten)
    • Do! Export (kleine/mittlere Unternehmen und Einzelunternehmer*innen; Veranstaltungen und Kampagnen)
    • Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der Reise eingereicht werden
    • Anträge, welche nach dem 06.12.2024 eingereicht werden, werden erst im Januar 2025 gesichtet

 

Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Online-Antragsformular.

Außerdem gibt es viele weitere, teilweise auch laufend vergebene Fördergelder, checkt doch je nach Inhalt und Ausrichtung, ob die Förderungen zu euch passen:

 

Weitere Förderungen werden laufend ergänzt!

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