Förderungen für Musiker*innen und Bands, regional und bundesweit!
Hier findet ihr ab sofort aktuelle Förderungen, für die ihr euch sofort oder in Kürze bewerben könnt!
Weil wir auch nur Menschen sind, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit - wenn ihr weitere Förderungen kennt, meldet euch gerne unter pop(at)feierwerk(dot)de!
Eine allgemeine Übersicht zu Förderungen für Musiker*innen und Veranstalter*innen findet ihr in unserem Info-Pool.
Kulturreferat der LH München - Pop-Programmförderung
- Für:
nicht kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die in 2026 stattfinden - Wie viel:
insgesamt 90.000 Euro, es können Förderungen in Höhe von 10.000, 15.000 Euro oder 20.000€ beantragt werden - Ab wann - bis wann:
Deadline: 2. Mai 2025, 23:59 Uhr - Wichtig:
- das Programm muss im Jahr 2026 stattfinden
- wird ergänzt durch die unabhängige Ausschreibung des „Popmusik-Veranstaltungszuschuss“ für kleinere Fördersummen für Veranstaltungsformate im Bereich der Popmusik
Mehr Infos, Benötigte Unterlagen und Bewerbungsformular.
Kulturreferat der LH München - Popmusik-Produktionsstipendien
- Für:
nicht kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe und Musikfestivals der Popmusik, die in 2026 stattfinden - Wie viel:
Fünf Popmusik-Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 8.000 Euro für die Produktion von Musikalben oder von Formaten vergleichbarer künstlerischer Relevanz und ähnlichen Umfangs. Darüber hinaus Vier weitere Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro für die Produktion kleinerer Projekte. - Ab wann - bis wann:
Deadline: 13. März 2025, 23:59 Uhr. - Wichtig:
- Musiker*innen und Musikensembles aus dem Bereich der Popmusik, die ihren Wohnsitz im MVV-Gebiet haben (bei einer Band/Gruppe/Ensemble/und anderen mindestens die Hälfte seiner Mitglieder) und deren Arbeitsschwerpunkt in München verankert ist, sind antragsberechtigt.
- Förderbar sind alle im Zusammenhang mit der Produktion entstehenden Kosten (bspw. Proberaummietkosten, Musikerhonorare, der eigentliche (Audio-) Produktionsprozess (z. B. Studio-Aufnahme, Studio-Mixing, Mastering), Honorare für Personalleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produktion anfallen (sofern sie im angemessenen Verhältnis zum Rest der Produktion stehen), die Herstellung des Tonträgers, Kosten für Promotion und Marketing, auch Release-Konzerte)
Mehr Infos, Benötigte Unterlagen und Bewerbungsformular.
Kulturreferat der LH München - Popmusik Veranstaltungszuschuss
- Für:
Einzelkonzerte und Konzertreihen, aber auch weitere unterschiedliche Veranstaltungsformate bis hin zu Musikfestivals alles Genres der Popmusik. Es sollen besonders Formate unterstützt werden, die sich abseits des Mainstreams widmen und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen. - Wie viel:
insgesamt 45.000 Euro, es können Förderungen in Höhe von 1.500 Euro bis 5.000 Euro beantragt werden. - Ab wann - bis wann:
- 27.03.2025 (für Projekte von Mitte Mai bis Oktober 2025)
- 18.07.2025 (für Projekte von Mitte September bis Dezember 2025)
- 16.11.2025 (für Projekte von Januar bis Mai 2026)
- Wichtig:
- die Veranstaltung und der Arbeitsschwerpunkt müssen in München liegen
- mit Veranstalter*innen sind alle Menschen gemeint, die sich um die Organisation, Konzeption und Umsetzung von Konzerten und/oder Festivals kümmern
Mehr Infos, Voraussetzungen und Bewerbungsformular.
Kulturreferat der LH München - Stipendien für Musik
- Für:
Musiker*innen, welche konkrete, besonders anspruchsvolle musikalische Arbeitsvorhaben in den Bereichen Komposition,
Programmerarbeitung oder berufliche Fortbildung umsetzen wollen.
Sowohl Einzel- als auch Ensemblestipendien in allen Musikgattungen und -bereichen sind möglich, besondere Berücksichtigung der zeitgenössischen Erscheinungsformen. - Wie viel:
6 Stipendien mit jeweils 8.000€ (dabei eines gezielt für Akteur*innen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind)
zusätzlich ein Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Musik in Höhe von 3.000 Euro - Ab wann - bis wann:
bis 20. März 2025, 23:59 Uhr - Wichtig:
- Die Bewerber*innen (bei Ensemble mindestens die Hälfte seiner Mitglieder) müssen ihren Wohnsitz innerhalb des MVV-Einzugsbereichs und ihren Arbeitsschwerpunkt in München haben.
- Die Vergabe des Stipendiums für Projekte im Rahmen eines Studiums (z.B. Abschlussarbeiten) ist ausgeschlossen.
Alle notwendigen Infos und alle Details zum Verfahren.
Kulturreferat der LH München - Projektstipendium Junge Kunst/Neue Medien für Musik
- Für:
Musiker*innen aus München, die ein konkretes, anspruchsvolles musikalisches Projekt umsetzen wollen, das in besonderem Maße neue Medien bzw. Technologien miteinbezieht - Wie viel:
einmal 18.000€ - Ab wann - bis wann:
bis 17. Februar 2025, 23.59 Uhr - Wichtig:
- Unkonventionelle Ansätze werden bei der Vergabe besonders berücksichtigt.
- Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnsitz innerhalb des MVV-Bereiches München haben.
- Die Vergabe des Stipendiums für Projekte im Rahmen eines Studiums (z.B. Abschlussarbeiten) ist ausgeschlossen.
Alle notwendigen Infos und alle Details zum Verfahren
#kreativmuenchen - Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen (Landeshauptstadt München / Kreativ München)
- Für:
Akteur*innen aus dem Bereich Kunst und Kultur ohne erwerbswirtschaftliche Betätigung sowie Akteur*innen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft - Wie viel:
bis zu 50% der Kosten / max. 25.000€ - Ab wann - bis wann:
ganzjährig - Wichtig:
Zwischennutzung muss sich im Stadtraum München befinden und regelmäßig öffentlich zugänglich sein
Laufzeit zwischen 3 Monaten bis 3 Jahre
Min. 2 Monate vor Beginn muss ein Erstgespräch mit Kreativ München stattfinden
Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Online-Antragsformular.
Feierwerk Fachstelle Pop & Kulturreferat der LH München - MUNICH MUSIC BOOSTER #2 2025
- Für:
Musiker*innen, Bands, Veranstaltende, Kollektive, Rapper*innen, künstlerische DJs, Beatproducer*innen und vergleichbare Kreative ab 14 Jahren - Die Förderung richtet sich hauptsächlich an Menschen, die sich noch nicht in der Münchner Musikszene etabliert haben. - Wie viel:
Der Förderbetrag beträgt zwischen 250 und 500 Euro pro Projekt. Das Projekt kann insgesamt höhere Kosten als den Förderbetrag haben und nur ein Anteil durch die Förderung abgedeckt werden - Ab wann - bis wann:
Ab 15.03.2025 bis 15.04.2025 - Wichtig:
- Das Projekt ist zwischen dem 01.05.25 – 31.07.25 umzusetzen.
- bei der Auswahl wird besonderes Augenmerk auf Diversität, Relevanz für die Münchner Musikszene, Empowerment (Motivation für zukünftige Projekte für die Münchner Musikszene – weil das Projekt andere inspiriert), Outcome (Machbarkeit und erwartetes Projektergebnis) und Dringlichkeit des Bedarfs (z.B. zeitliche Einschränkung) gelegt
Die Förderung, die Förderrichtlinien und der Antrag
Kulturreferat München - Förderung internationaler Kulturprojekte
- Für:
Veranstaltende internationaler Projekte aller Sparten in München und Projekte mit Beteiligung Münchner Akteur*innen im Ausland - Wie viel:
1.000€ - 10.000€ - Ab wann - bis wann:
30.04.2025 für Projekte im Zeitraum September bis Dezember 2025 - Wichtig:
- Professionelle Künstler*innen und Kulturschaffende mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München
- Künstler*innengruppen, Vereine, Initiativen und Organisationen der freien Kunstszene Münchens
- Im begründeten Einzelfall: Weitere gemeinnützige Institutionen, die durch das geförderte Projekt die freie Kunstszene Münchens unterstützen
- es gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats
Zu allen Infos zur Förderung internationaler Kulturprojekte
Initiative Musik - Exportförderung
- Für:
Musiker*innen und Musikunternehmen - Wie viel:
600€ (Europa)/1200€ (außereuropäisch) für die ersten 5 Tage
für längere Reisen (für max. 10 Tage) zusätzlich 100€/150€ (außereuropäisch) pro Tag
Reiseausgaben von max. einer Person eines Unternehmens für max. 15 Tage - Ab wann - bis wann:
ab 16.10.2024 (für Touren und Projekte zwischen Januar und März 2025); bis spätestens 6 Wochen vor der Reise - Wichtig:
- internationale Tourförderung (Musiker*innen mit Wohnsitz in Deutschland)
- Go! Export (kleine/mittlere Unternehmen und Einzelunternehmer*innen; Ausbau internationaler Aktivitäten)
- Do! Export (kleine/mittlere Unternehmen und Einzelunternehmer*innen; Veranstaltungen und Kampagnen)
- Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor der Reise eingereicht werden
- Anträge, welche nach dem 06.12.2024 eingereicht werden, werden erst im Januar 2025 gesichtet
Mehr Infos, die Fördergrundsätze und das Onlineantragsformular.
Außerdem gibt es viele weitere, teilweise auch laufend vergebene Fördergelder, checkt doch je nach Inhalt und Ausrichtung, ob die Förderungen zu euch passen:
Weitere Förderungen werden laufend ergänzt!
Als gemeinnütziger Verein für junge Kunst, Musik und Kultur finanzieren wir uns hauptsächlich über Zuschüsse, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen. Wenn du unseren Beitrag zur Förderung der jungen Kultur in München wertvoll findest und die Möglichkeit hast, uns zu unterstützen, freuen wir uns gerade in Zeiten wie diesen über deine Spende (über Paypal / per Überweisung) an unseren Förderverein oder über deine Mitgliedschaft in unserem Förderverein.