Clubs sind Kulturstätten!

26.05.2021 Fachstelle Pop

Seit 7. Mai steht es fest: Clubs are Culture!

Am 7. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Baunutzungsordnung beschlossen, nach der Clubs und Livespielstätten nicht mehr zu den Vergnügungsstätten, sondern zu den Anlagen kultureller Zwecke zählen sollen.

Konkret bedeutet das für Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug, dass sie nicht mehr mit Wettbüros, Spielhallen und Bordellen gleichgesetzt werden. Stattdessen sind sie dann gleichwertig mit Museen, Opern und Theatern.

Das stärkt vor allem auf städebaulicher Ebene den Erhalt, die Umsetzung und Neugründung von Clubs und Livespielstätten mit Fokus auf Künstler*innen, Nachwuchs und Programmkuratierung.

Mehr zu dem Thema und den ganzen Antrag findet hier bei Livekomm und auf der Website von #clubsAREculture.