Infovortrag: Marschmusik am rechten Rand – Überblicksvortrag zum Thema rechte Musik & Lebenswelten

25.02.2021 Fachstelle Pop

Der Infovortrag findet am 9. März 2021 statt.

Wo es früher nur schlechten Rechtsrock mit stumpfen Texten und volksverhetzenden Parolen gab, ist mittlerweile ein weites Segment verschiedener Genres und Künstler*innen innerhalb der rechten Musiksubkultur entstanden.
Die gleichzeitige Renaissance neurechter Bewegungen in Deutschland trug zusätzlich zur Popularität einzelner Künstler*innen aus dem Spektrum der rechten Musikszene bei. Verschiedene musikalische Großveranstaltungen der letzten Jahre in Thüringen zeigten noch einmal deutlich die hohe Priorität solcher Konzerte für die rechte Szene. Diese dienen nicht nur dazu Nachwuchs zu rekrutieren, sondern auch verschiedene subkulturelle Angebote wie Kampfsport und Musik zu vereinen.

Der Vortrag beleuchtet einzelne Musikgenres und deren Protagonisten und versucht so einen Überblick über die verschiedenen Musikstile und deren Zielgruppe zu geben. Hierbei reicht die Spanne über den klassischen Rechtsrock, Grauzonen-Rock, rechten Hardcore bis hin zu NS-Rap.

Dozent: Johannes Scholz (Experte für Rechtsextremismus und Subkultur)

Der Infovortrag ist eine Kooperation mit der Feierwerk FIRM (Fachinformationsstelle für Rechtsextremismus München)

Wann: 09.03.2021, 19 Uhr

Anmeldung: Mail an workshop(at)feierwerk.de mit dem Betreff INFOVORTRAG

Anzugeben: Vor- & Nachname, E-Mail-Adresse, Institution / Firma / Bandname

Kosten: 5 EURO (Infos zur Abwicklung erhaltet ihr via E-Mail)

 

Ablauf: Die Teilnehmer*innen erhalten 30 min vor Beginn einen Zoom-Link via E-Mail zugeschickt, bitte lasst die Mikros ausgeschaltet; Fragen können via Chat gestellt werden.

Kameras müssen zu Beginn eingeschaltet werden.

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Einlassvorbehalt:

„Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.“

Die Veranstalter*innen behalten sich vor, auch im Online Format einzelne Personen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, auszuschließen