TOP 5: GbR

13.07.2021 Fachstelle Pop

Die Top 5 Takeaways aus dem Insta Q&A zum Thema "Die GbR - für Gruppen im Musikbiz".

Ab sofort tragen wird euch die fünf wichtigsten Takeaways aus unseren Insta Q&As zum Nachlesen zusammen.
Los geht's mit dem Q&A zum Thema: "Die GbR - für Gruppen im Musikbiz" mit Basti Zeitz (Innsite Booking).

  1. GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
    Eine GbR entsteht immer dann, wenn mindestens zwei natürliche Personen mit dem Willen einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, zusammenschließen. Dieser Zusammenschluss kann mündlich oder schriftlich definiert werden.

  2. Für eine Band oder einen Zusammenschluss von Acts kann die frühe Gründung einer GbR sinnvoll sein, da sie euch Struktur gibt.

  3. Die GbR ist wenigen rechtlichen Vorgaben unterworfen, so dass sie individuell an eure Zwecke und Bedürfnisse anpassbar ist. Im Vertrag könnt ihr viel definieren:
    Was passiert, wenn ein Bandmitglied austritt, welche Werte die einzelnen Bandmitglieder in die GbR mit einbringen (Instrumente, Fahrzeuge, etc.), was nach der Auflösung der GbR mit den Werten passiert.

  4.  Die Schritte zum GbR-Glück:
    • Vorlagen online recherchieren und auschecken welche zu euch passt
    • gemeinsam Inhalte brainstormen
    • Rechtsberatung für den letzten Schliff suchen
    • mit fertigem Vertrag zum Gewerbeamt (Achtung: Hier fallen pro Gewerkschafter Kosten an, es lohnt sich ein gemeinsames Konto zu eröffnen)

  5. Die Gründung einer GbR bringt euch nicht nur Struktur, sondern auch die Möglichkeit Investitionen für die Band in einer Steuererklärung abzuschreiben.

Mehr Informationen zum Thema GbR findet ihr in unserem Q&A "Die GbR - für Gruppen im Musikbiz".

Außerdem findet ihr viele Ressourcen im Internet, zum Beispiel bei der IHK oder auf verschiedenen Blogs.

Wenn ihr schon ein bisschen weiter seid: Wir veranstalten regelmäßig Workshops zum Thema und zwischendurch habt ihr jederzeit die Möglichkeit über unser Expert*innen Netzwerk einen günstigen Termin mit Fachleuten zu bekommen!