Unterstützungen für Soloselbstständige und Unternehmen

07.02.2022 Fachstelle Pop

Aktuell ist es für Soloselbstständige und Unternehmen aus der Kultur wieder möglich, Überbrückungshilfen und Zuschüsse zu beantragen. Falls ihr eher nach Förderungen sucht, legen wir euch die "Aktuellen Förderungen im Pop" ans Herz! Folgende Programme laufen aktuell:


Bayern Innovativ - Soloselbstständigenprogramm

 

  • Für:
    Soloselbstständige, die eine künstlerische Tätigkeit gemäß der Künstlersozialkasse ausüben oder regelmäßig im künstlerischen Umfeld erwerbsmäßig arbeiten, entweder für den Zeitraum Juli - Dezember 2021 oder das erste Quartal 2022.
     
  • Wie viel:
    Bis 1.180€ pro Monat im Antragszeitraum
     
  • Ab wann - bis wann:
    Für Antragszeitraum Juli - Dezember 2021: Bis 31. März 2022
    Für Antragszeitraum Januar - März 2022: Bis 30. Juli 2022
     
  • Wichtig:
    • Eure Umsätze müssen im Antragszeitraum um durchschnittlich 30% im Vergleich zum selben Monat 2019 eingebrochen sein.
    • Euer Hauptwohnsitz muss in Bayern liegen.

 

Weitere Infos, ein FAQ und den Link zur Online-Antragsstellung findet ihr HIER. Bund - Überbrückungshilfe III Plus / IV

 

  • Für:
    Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen (auch gemeinnützige Betriebe) für den Zeitraum Juli - Dezember 2021 (III Plus) bzw. Januar - März 2022 (IV)
     
  • Wie viel:
    Je nach Umsatzeinbruch zwischen 50 und 100% der förderfähigen Fixkosten
     
  • Ab wann - bis wann:
    Überbrückungshilfe III Plus: Bis 31. März.
    Überbrükungshilfe IV: Bis 30. April.
     
  • Wichtig:
    • Eure Umsätze müssen im Antragszeitraum um monatlich um 30% im Vergleich zum selben Monat 2019 eingebrochen sein.
    • Für Unternehmen (und Selbstständige) aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche gilt eine Sonderregelung, nach der bis zu 90% bestimmter Kosten erstattet werden.
    • Anträge können nur über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

 

Weitere Infos, ein FAQ und den Link zur Online-Antragsstellung findet ihr HIER. Übrigens: Für Soloselbständige und Mehr-Personen-Gesellschaften aus den darstellenden Künsten gibt es verschiedene Neustarthilfen, die ohne prüfenden Dritten gestellt werden können.