Zuverdienste in der Künstlersozialkasse

17.05.2021 Fachstelle Pop

Das Bundeskabinett hat Verbesserungen für KSK-Versicherte gebilligt!

Bundesminister Hubertus Heil hat eine Erleichterung für Künstler*innen, die bei der Künstlersozialkasse versichert sind, auf den Weg gebracht:

Bisher lag die monatliche Höchstgrenze für nicht-künstlerische Nebeneinkünfte bei 450€. Wurde dieser Beitrag überschritten erlosch der Versicherungsschutz durch die KSK.
Bis Ende 2021 wird dieser Beitrag auf 1300€ pro Monat erhöht.

Außerdem erhält die Künstlersozialkasse 2022 84,5 Millionen Euro, die der finanziellen Stabilisierung dienen sollen. Damit steigt trotz fehlender Einnahmen der Abgabesatz nicht.

Mehr Details könnt ihr HIER in der Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats lesen.