Kulturreferat der Landeshauptstadt München – Pop-Produktionsstipendium
• Was: 3 Produktionsstipendien von je 6.000 Euro für die Produktion von Musikalben oder Formaten vergleichbarer künstlerischer Relevanz und ähnlichen Umfangs
• Für wen:
- Münchner Künstler*innen aus dem Bereich der Popularmusik
- Wohnsitz innerhalb des MVV-Bereiches München (bei einer Band/Gruppe/Ensemble/und anderen Formationen: mindestens die Hälfte seiner Mitglieder)
- Arbeitsschwerpunkt in München
• Turnus: jährlich
• Deadline: unterschiedlich
Kulturreferat der Landeshauptstadt München – Technikverleih
• Was: Verleih von Veranstaltungstechnik
• Für: Regionale Festivals, Kulturelle Infrastruktur, Veranstaltungstechnik
• Kontakt: Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Abteilung 2, Stadtteilkultur; Anfragen ausschließlich online
• Turnus: das ganze Jahr möglich
• Mehr Infos:
Kulturreferat der Landeshauptstadt München – Proberäume und Proberaumzuschüsse
• Was: Mietzuschüsse für Proberäume / Vergabe von städtischen Proberäumen
• Für: Münchner Künstler*innen
• Turnus:
- alle 3 Jahre für eine Mietzuschuss für einen Musikproberaum
- alle 5 Jahre für die Nutzung eines Musikproberaumes im Städtischen Atelierhaus am Domagkpark
• Deadline: unterschiedlich
Landeshauptstadt München – Musikstipendien
• Was: 4 Stipendien für Musik, je 6.000 Euro. Zusätzlich kann der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Musik vergeben werden.
• Für wen:
- sowohl Einzel- als auch Ensemblestipendien in allen Musikgattungen und
- bereichen, besondere Berücksichtigung der zeitgenössischen Erscheinungsformen
- Wohnsitz innerhalb des MVV-Bereiches, bei einem Ensemble mindestens die Hälfte seiner Mitglieder
- NICHT für Projekte im Rahmen eines Studiums oder für unterrichtsbegleitende Projekte
- NICHT für die Produktion von Popmusik (siehe Pop-Produktionsstipendium)
• Turnus: jährlich
• Deadline: unterschiedlich
• Was:
- Geldpreis in Höhe v. 6.000,- €.
- Vergeben durch Fachjury, gefördert von der Kulturstiftung der Versicherungskammer
• Für wen:
- Nachwuchsförderung im Bereich Jazz
- 1- 6 Musiker*innen - zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 28 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
• Turnus: jährlich
• Deadline: 24.06.2019
• Was:
- Kostenlose Beratung bei Themen rund um die Popkultur
- Expert*innen-Netzwerk
- Workshop-Angebot (Social Media, Tontechnik, Booking, Löten uvm)
- Netzwerkformat: Cheers
- Treffen der Münchner Musikszene
- Kostengünstige Tourbusvermietung
- Infofundus (Livemusik Locations, Proberäume, Open Stages uvm.)
• Für wen: Bands / Einzelkünstler*innen / Veranstalter*innen / Kulturschaffende etc. aus München und Umgebung; genreunabhängig
Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München
• Was:
- kostenlose Beratung in allen Belangen des kreativen Arbeitsalltags
- Vernetzung und Internationalisierung
- Unterstützung bei Raumsuche und Zwischennutzung
- Crowdfunding-Plattform
• Für wen: alle Kultur- und Kreativschaffenden in München und der Metropolregion
Feierwerk Fachstelle Pop – Sprungbrett Förderprogramm
• Was:
- Für 16 Teilnehmeracts: Auftritt im Feierwerk München
- Für 4 Finalist*innen: Anschubfinanzierung (jeweils 1.500 Euro) und Auftritt beim Theatron Musiksommer im Olympiapark
• Für wen:
- Durchschnittsalter der Musiker*innen < 30
- Mindestens ein Bandmitglied wohnt in München oder zumindest der Proberaum ist in München.
- genreunabhängig
• Turnus: jährlich
• Deadline: bis 31.12.
Oscar und Vera Ritter Stiftung
• Was: Stipendien, Übernahme der Studiengebühren, Unterstützung bei Auslandsstudien
• Für wen: Studierende an deutschen Musikhochschulen
By-on – Workshops, Vernetzung und Auftritte
• Was: Vermittlung von Clubshows und Festivalauftritten, Konzert- und Tourneeförderung. Workshops und Weiterbildungsmaßnahmen
• Für wen: - Bands / Solokünstler*innen aus den Bereichen Pop und Rock (auch Metal) aus Bayern
• Turnus: jährlich
• Deadlines: Eine Bewerbung ist nicht möglich. Vorschläge können bis 01.07. des Jahres von jemandem eingereicht werden, der in der bayerischen Musikszene aktiv ist. Die geförderten Künstler*innen werden von einer Jury ausgewählt.
Verband für Popkultur in Bayern e.V. (VPBy e.V.) – Workshops
• Was: Fort- und Weiterbildung für Musiker*innen und Veranstaltende
- Dezentrale Fortbildungsreihe
• Für wen: Bands / Einzelkünstler*innen / Veranstalter*innen / Kulturschaffende etc. aus Bayern; genreunabhängig.
P.Obb – Bezirk Oberbayern – Coaching & Zuschuss zu Auslandsreisen
• Was:
- Coaching im musikalischen Handwerk, Marketing und Profilbildung
- Zuschüsse bei außergewöhnlichen Auslandsreisen • Für wen: Künstler*innen mit Wohnsitz in Oberbayern
Förderungen Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur (Bayern)
1. Musikalischer Nachwuchs und Begabtenförderung
• U.a. individuelle Begabtenförderung, Jugend musiziert, Ensemblekurse, Jugend jazzt usw.
• Jazz: Landesjugendjazzorchester etc.
• Rock / Pop: Siehe VPBy e.V.
• Herausgabe Compilations, Unterstützung verschiedenster Institute
4. Laienmusik
• In Vereinen und Verbänden
6. Musikfonds
• Siehe Stiftung Bayrischer Musikfonds
Stiftung Bayrischer Musikfonds
• Was:
- Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch Erteilung von Kompositionsaufträgen, Gewährung von Druckkostenzuschüssen und Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponist*innen des 20. Jahrhunderts,
- Förderung des internationalen Austauschs von Musiker*innen und Musikensembles
- Instrumentenpools und Förderung der Anschaffung von Instrumenten
• Für wen:
- junge, besonders begabte und/oder bedürftige Interpret*innen
Initiative Musik – Kurztourförderung
• Was: Zuschüsse für Konzerte im europäischen Ausland bis zu 600 Euro und außerhalb Europas bis zu 1.000 Euro pro Musiker*in. Ggf. Marketingzuschuss von bis zu 1.000 Euro.
• Für wen: Künstler*innen & Bands aus den Bereichen Rock, Pop (einschließlich Hip-Hop, elektronische Musik, Heavy Metal etc.), Jazz
• Voraussetzungen:
- Kurztour darf aus maximal 5 Konzerten oder Supportshows, Auftritten bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunk Sendungen im Ausland bestehen (maximal 2 Auftritte im Rahmen dieser Kurztour in Deutschland)
- Auftrittsland: Kernmarkt (Europa, China, Japan, Nordamerika inkl. Kanada und Australien)
- Die beantragte Summe darf 50% der Gesamtkosten nicht übersteigen.
- Wohnsitz in Deutschland. (Bei Bands: Mehrzahl der Mitglieder)
Initiative Musik – Künstlerförderung
• Was: Förderung verschiedenster Projekte:
- Audio- und audiovisuelle Aufnahmen
- Herstellung von Ton
- und Bildtonträgern
- Digitalisierung
- Promotion
- und Marketingmaßnahmen
- Konzertauftritte von Künstler*innen im Rahmen von Konzert
- und sonstigen Veranstaltungstourneen
- die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases
• Für wen: Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik.
• Voraussetzungen:
- max. 40 % der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt. nachgewiesener Eigenanteil: mindestens 60% betragen; Förderleistung ist pro Projekt: max. 30.000 Euro pro Jahr
- Wohn-/Firmensitz in Deutschland
- bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht, von denen bisher keines Goldstatus erreicht hat
- Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
- Bewerbung zusammen mit einem oder mehreren Unternehmer*innen der Musikwirtschaft: (Agentur, Management, Produzent*innen, Musikverlage, Hersteller Audio
- bzw. audiovisueller Aufnahmen, Tournee- und Konzertveranstalter*innen
• Turnus: 4x /Jahr
• Deadline: Januar, April, Juli, Oktober
• Was: Projektbezuschussung
• Für wen: Komponist*innen und Textdichter*innen aller Genres
• Voraussetzung: Antrag mit genauer und aussagefähiger Projektbeschreibung, Veranstaltungsdaten, Namen der beteiligten Urheber*innen, nachvollziehbare Kostenkalkulation (aus der ggf. auch die weiteren Förderer hervorgehen)
• Turnus: Jährlich
• Deadlines: formloser Antrag bis Ende April
Goethe Institut – Förderung für Berufsmusiker*innen
• Was: Teilfinanzierung durch Reisekostenzuschüsse, verschiedene Förderprogramme, auch für kürzere und auch längere Auslandsaufenthalte in unterschiedlichem Ausmaß.
• Für wen: Künstler*innen / Bands aus allen Genres außer Schlager, Blues, Kabarett, Musical, internationale Folklore und volkstümliche Musik
• Voraussetzungen: Berufsmusiker*innen (solo oder im Ensemble) mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland
Goethe Institut – Förderung für Nachwuchsmusiker*innen
• Was: Teilfinanzierung durch Reisekostenzuschüsse
• Für wen: Chor- sowie musikalischer Laien- und Nachwuchsbereich, Instrumentalensembles aller Besetzungen und Stilrichtungen, musikpädagogische Projekte
• Voraussetzungen:
- Nachwuchsensembles, die durch Wettbewerbe oder Konzerttätigkeit bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben.
- Einladung durch Partner im Ausland
- Schwerpunktregionen: Afrika, Nahost & nichteuropäische Nachfolgestaaten der Sowjetunion
- 6 Monate vor Projektbeginn Beantragung des Maßnahmebeginn
• Was: Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität (hochambitionierte Musik, Kunst als Selbstzweck, nicht kommerziell orientiert)
• Für wen: herausragende, zeitlich befristete u. mit Schwerpunkt in Deutschland realisierte Projekte der professionellen zeitgenöss. Musik (Berücksichtigung v. Teilbereichen, Schnittmengen u. interdisziplinären Ansätzen v. Neuer Musik, zeitgenöss. Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock u. Pop der Subkultur, radikalen Strömungen v. Elektro u. Dance, Hardcore u. Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen od. Klangkunst)
• Voraussetzung: - Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland - max. 40 % der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt, nachgewiesener Eigenanteil mindestens 60% betragen; max. 30.000 Euro
• Turnus: 3x / Jahr
• Deadline: jeweils zum 31. Januar, 31. Mai, 30. September
• Was: Preis für herausragende Verdienste und Leistungen in verschiedenen Bereichen der Popkultur
• Für wen / Kategorien: Solokünstler*innen, Bands, Newcomer, Produzent*in, Album, Lied, Video, Live- Performance, Persönliche Geschichte, Spannendste Idee, gelebte Popkultur
• Voraussetzung: moderne populäre, im deutschsprachigen Raum produzierte Musik in allen Facetten
• Turnus: jährlich
• Deadlines: für jedes Jahr individuell festgelegt
• Was:
- Förderung kreativer Talente und Ermöglichung neuer Stil
- und Ausdrucksformen, Förderung von Fortbildungsmöglichkeiten, mobilen Einrichtungen, Seminar- und Übungsräumen etc.
- bundesweite Wettbewerbe, Coachingseminare und die Organisation von Tourneen deutscher Bands im Ausland
• Beispiele: d-zentral, PopCamp (Hannover), Tourbusse (Hannover)
Nachwuchsförderpreis für junge Liedermacher*innen der Hanns-Seidel-Stiftung:
• Was: 4 Geldpreise à 2.500,- €
• Wer: Nachwuchs der deutschsprachigen Liedermacherszene, Gruppen oder Solisten
• Voraussetzung: Durchschnittsalter nicht über 40 Jahre
• Turnus: jährlich
• Deadline: Februar
• Was: Kostenlose Beratung bei Auslandsreisen (Visa und Aufenthalt, Künstlerstatus und Verträge, Transport und Zoll, Steuern, Sozialversicherung, andere Versicherungen und Urheberrecht, rechtliche und administrative Fragen, Checklisten, weiterführende Lektüre, Ansprechpartner*innen in den relevanten Verwaltungen
• Für wen: Künstler*innen und Kulturschaffende in Deutschland sowie diejenigen, die in Deutschland arbeiten wollen
Kulturreferat München der Landeshauptstadt München – Pop-Programmförderung
• Was: insgesamt 30.000 Euro für Festivals und Konzertreihen in kleineren Musiklocations (je 5.000 Euro oder 10.000 Euro), alle Genres.
• Voraussetzungen:
- Veranstalter*innen mit und ohne eigenem Veranstaltungsort, die Programmreihen in kleineren Musiklocations oder Musikfestivals innerhalb Münchens veranstalten
- Wohnsitz im MVV-Gebiet und Arbeitsschwerpunkt in München
- der größte Veranstaltungsraum darf eine Kapazität von 500 Personen nicht überschreiten
- Es müssen mindestens 24 Live-Musikveranstaltungen oder Live-DJ Ereignisse pro Jahr in der Location stattfinden
- der Anteil der mitwirkenden Musikerinnen sollte einen ausgewogenen Anteil von min. 40% der gesamten Musiker*innen entsprechen (andernfalls Begründung erforderlich)
• Turnus: jährlich
• Deadline: unterschiedlich
Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München
• Was:
- kostenlose Beratung in allen Belangen des kreativen Arbeitsalltags
- Vernetzung und Internationalisierung
- Unterstützung bei Raumsuche und Zwischennutzung
- Crowdfunding Plattform
• Für wen: alle Kultur- und Kreativschaffenden in München und der Metropolregion
Kulturstiftung Stadtsparkasse München
• Was: Förderung vielfältiger gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Kunst u. Kultur, Heimat- u. Denkmalpflege sowie Soziales innerhalb Bayerns
• Für wen: Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie an andere steuerbegünstigte juristische Personen
• Turnus: 1x Jährlich
• Deadline: Deadline variiert, ca. Dezember
Verband für Popkultur in Bayern e.V. (VPBy e.V.) – Workshops
• Was: Fort- und Weiterbildung für Musiker*innen und Veranstaltende
- Dezentrale Fortbildungsreihe
• Für wen: Bands / Einzelkünstler*innen / Veranstalter*innen / Kulturschaffende etc. aus Bayern; genreunabhängig.
VPBy e.V. - Preis für Popkultur in Bayern
• Was: Preis inkl. Dotierung in Höhe von 2.000€
• Für wen (Kategorien):
- Nachhaltigkeit (beispielgebendes, in der Regel jahrelanges Engagement für die bayerische Rock- und Popszene)
- Inklusion (für den Einsatz von Popularmusik als Transportmedium in der integrativen Arbeit mit Benachteiligten oder an Bildungseinrichtungen, wie Schulen)
- Club-Raute (für den herausragendsten Club mit Livemusik in Stadt/Land (mind. 24 Liveveranstaltungen jährlich/Kapazität bis 2.000 Besucher*innen).
- Festival-Raute ((für herausragende Festivalkonzepte/-Umsetzungen (In-/Outdoor) in Bayern
• Turnus: 1x Jährlich, Bewerbung / Vorschläge bis Ende September via
Förderungen Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur:
1. Musikberufe
• Was: Unterstützung der Dezentralisierung und Regionalisierung des Angebots an künstlerischen Veranstaltungen
• Voraussetzungen:
- Künstlerische, (vor)klassische, oder zeitgenössische Musik, Kirchenmusik, Jazz;
- musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen
- überregionale, Gesamtausgaben über 10.000,- €
- allein mit eigenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden, Sponsoring, Zuschüsse der Gebietskörperschaften) und ohne Zuschüsse nicht durchführbar
• Deadline: bis spätestens 15. März des Veranstaltungsjahres
Reeperbahnfestival International
• Was:
- Reisezuschüsse: 600 Euro (New York) /800 Euro (Beijing)
- Teilnahme an Showcases und Events, Panels, Workshops und matchmaking sessions
• Für wen: Musikbusiness aus den Sektoren Recording, Publishing, Verlagswesen, Management mit konkretem Interesse an den Märkten US, China oder Afrika
• Was: Preis für herausragende Verdienste und Leistungen in verschiedenen Bereichen der Popkultur
• Für wen: Solokünstler*innen, Bands, Newcomer, Produzent*in, Album, Lied, Video, Live-Performance, Persönliche Geschichte, Spannendste Idee, gelebte Popkultur
• Voraussetzung: moderne populäre, im deutschsprachigen Raum produzierte Musik in allen Facetten
• Turnus: jährlich
• Deadlines: für jedes Jahr individuell festgelegt
Initiative Musik – Infrastrukturförderung
• Was: Förderung von:
- musikwirtschaftlichen Leistungen, die Nachahmer*innen motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte für die Musikwirtschaft und –kultur erzielen;
- Aktivitäten, die Strukturen insbesondere für Künstler*innenaufbau bzw. –entwicklung, Verbreitung deutscher Musik im Ausland und für die Integration von Personen mit Migrationshintergrund schaffen;
- gemeinschaftliche Präsentationen deutscher Musikunternehmen im Rahmen von Musikmessen oder vergleichbaren exportorientierten Veranstaltungen;
- Plattformen, die die Kommunikation, den wirtschaftlichen Betrieb oder auch das Marketing von Musikunternehmen unterstützen
- andere, dem Aufbau von Infrastrukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen - max. 40 % der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt, max. 100.000 EUR pro Jahr
• Voraussetzungen:
- nachgewiesene Eigenanteil: mindestens 60%
- Wohn-/Firmensitz in Deutschland
- Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
- Amtliche Registrierung bei kaufmännischem Unternehmen (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung) - Beteiligung von mind. 4 natürlichen oder juristischen Personen
• Turnus: 4x im Jahr
• Deadlines: Januar, April, Juli, Oktober
• Was: „Grassroot-Konzerte“, i.d.R. eintrittspflichtige Konzerte mit max. Eintrittsumsatz von 1.500 EUR (brutto)
• Voraussetzungen:
- Nicht mehr als 100 Gäste - Überwiegend mit eigenen Werken der Musiker*innen
- Veranstaltung muss GEMA-gemeldet sein
- Es muss eine Gage / Vergütung an Musiker ausgezahlt werden
- Mindestens 24 statt gefundene Konzerte pro Jahr
- Nicht mehr als 40% des Gesamtjahresumsatzes aus öffentlicher Förderung
• Für wen: Clubbetreiber*innen (Club mit max. Kapazität von 1.000 Personen), mit Sitz in Deutschland
• Turnus: Erstmals ab 2020
• Was: Preis für Clubs / Veranstaltungen aus allen Genres der Popularmusik, z.B. Rock, Hip Hop, elektronische Musik, experimentelle Popmusik oder Jazz mit Prämien bis zu € 40.000
• Kategorien
- Kategorie I: kulturell herausragendes Programm mit regelmäßig mehreren eigenen Livemusikveranstaltungen in der Woche, d.h. in Summe mindestens 104 im Jahr
- Kategorie II: kulturell herausragendes Programm mit durchschnittlich einer eigenen Livemusikveranstaltung pro Woche, d.h. in Summe mindestens 52 im Jahr
- Kategorie III: feste Reihen mit Livemusikveranstaltungen, die einen thematischen Zusammenhang aufweisen und mindestens 10 Livemusikveranstaltungen im Jahr in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten
• Voraussetzungen: Kategorie I und II: Betreiber*innen von Livemusikspielstätten im Bereich Jazz, Rock und Pop mit Sitz in Deutschland. Kategorie III: Betreiber*innen von Livemusikspielstätten sowie Veranstalter*innen von Programmreihen im Bereich Jazz, Rock und Pop mit Sitz in Deutschland.
• Turnus: jährlich
• Deadline / Bewerbungszeitraum: ca. zwischen Ende April und Ende Mai
• Was: Förderung von Livemusikstätten mit bis zu 10.000 EUR
• Voraussetzungen:
- Gesamtkosten der Investitionen zwischen 1.000 und 20.000 EUR
- Differenz muss als Eigenanteil getragen werden
- maximale Kapazität von 2.000 Personen
- min. 24 Livemusikveranstaltungen / Jahr
• Was: Förderung von Anschaffungskosten mit bis zu 10.000 EUR.
• Voraussetzungen:
- Gesamtkosten der Investitionen zwischen 1.000 und 20.000 EUR
- Differenz muss als Eigenanteil getragen werden
- maximale Kapazität von 2.000 Personen
- min. 24 Livemusikveranstaltungen / Jahr
• Zweck: Das Förderprogramm dient zur erstmaligen technischen Umstellung von analoger auf digitale Aufführungstechnik in Livemusikclubs
• Turnus: jährlich
• Deadline: ca. Mai
LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm) & Backstage Pro: Backstage Club Award
• Was: Preis inkl. Verschiedener Sachpreise (bsp. Equipment)
• Voraussetzung: Nominierung der Liveclubs durch Musiker*innen
• Was: Ehrung herausragende Musikurheber*innen für ihre Werke
• Voraussetzung:
- Nominierung mit Angabe des musikalischen Genres, auf das der/die Vorgeschlagene spezialisiert ist, biographische Information, Nominierungsbegründung, Referenzen,
- Mitglied der GEMA
- Vorschläge / Nominierungen durch GEMA Mitgliedern und Berufsverbänden
• Turnus: jährlich
• Deadline: 15.08.
• Was: Ehrung von Textdichter*innen, die mit ihren Songs die deutschsprachige Musikkultur maßgeblich prägen; mit 15.000€ dotiert, unter dem Vorbehalt, dass diese Preissumme der GEMA-Stiftung durch eine Spende zur Verfügung gestellt wird
• Voraussetzung: Nominierung durch Mitglieder der GEMA
• Turnus: jährlich
• Deadline: bis zum 31. Oktober
Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
• Was: Projekte; Mindestantragssumme beträgt 50.000 Euro (maximal 250.000 Euro) — Gesicherter Eigenanteil und/oder Drittmittel in Höhe von 4. Förderung 90 20 Prozent der Gesamtkosten
• Für wen: Institutionen im In- und Ausland, wobei „die Rechtsform der antragstellenden Institution (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) für die Entscheidung der Förderung unerheblich ist“.
• Voraussetzungen:
- nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder Thema festgelegt.
- Gefördert werden große, innovative Projekte (mit inhaltlich besonderer Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs) im internationalen Kontext aus „allen Bereichen und nicht-kommerziellen Sparten des Kulturschaffens, wie bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen“.
- Die Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland muss gewährleistet sein.
- Die Publikationen müssen bei internationalen Projekten grundsätzlich auch auf Deutsch erscheinen.