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FAQs Munich Music Booster

Allgemeines zur Förderung

Der MUNICH MUSIC BOOSTER ist eine finanzielle Unterstützung für Projekte der Münchner Musikszenen. Die Förderung ist vor allem für Newcomer*innen, neue Veranstalter*innen, Kollektive, Rapper*innen, Bands, künstlerische DJs, Beat-Producer*innen etc. Sie ist gedacht, um Projekte schnell auf den Weg zu bringen – egal, ob es um Musikvideodrehs, Aufnahmen, Veröffentlichungen, neue Veranstaltungen oder um Ideen geht, von denen wir noch nie was gehört haben. Interessant sind Projekte, bei denen 250 bis 500 Euro etwas bewegen können. Denn das ist die mögliche Fördersumme.

Der Förderbetrag beträgt zwischen 250 und 500 Euro pro Projekt. Das Projekt kann insgesamt höhere Kosten haben – dann wird nur ein Teil der Kosten durch die Förderung abgedeckt.

Der gesamte MUNICH MUSIC BOOSTER wird vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München gefördert. (DANKE!) Die Förderung wird durch die Feierwerk Fachstelle Pop ausgereicht.

Das Gesamtbudget des MUNICH MUSIC BOOSTERs beträgt 50.000 Euro jährlich.

Unter einem „Projekt“ verstehen wir ein konkretes Vorhaben, eine Idee, einen Plan. 

Kriterien für ein Projekt sind z.B. zeitliche und/oder inhaltliche Abgrenzungen von anderen Aktivitäten. Außerdem sollte ein Projekt neu sein.

Z.B. ist eine bestehende Band kein neues Projekt per se, eine Aufnahme einer neuen Single oder ein Release-Konzert schon. 

Die Förderung ist für Newcomer*innen, Musiker*innen, Bands, Veranstaltende, Kollektive, künstlerische DJs, (Beat)producer*innen und vergleichbare Kreative im Popularmusik-Bereich gedacht.

Auch bereits bekannte Musiker*innen und Bands können sich auf die Förderung bewerben. Allerdings nur mit neuen Projekten oder Ideen, die andere Menschen aus den Musikszenen inspirieren oder einen Mehrwert bieten, wie z.B. Workshops, Skillsharing, neue Veranstaltungsideen oder andere innovative Konzepte.

Es gibt kein Höchstalter für die Antragstellenden. Wir fragen das Alter im Formular für statistische Zwecke ab, da wir wissen möchten, wen wir mit unserer Förderung erreichen.

Die Förderung kann nur von Einzelpersonen (auch für Kleinstbetriebe oder Formationen) beantragt werden.

Der Wohnort von Antragsstellenden muss, genauso wie deren Arbeitsschwerpunkt, im S-Bahn-Bereich München liegen.

Du darfst dich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auf eine Förderung durch den MUNICH MUSIC BOOSTER bewerben. Wichtig ist, dass mindestens ein Erziehungsberechtigte*r zustimmt. Eine erziehungsberechtigte Person muss im Falle einer Förderzusage auch den Fördervertrag unterschreiben.

Grundsätzlich ja. Der MUNICH MUSIC BOOSTER fördert Projekte. Daher kannst du auch bei mehreren unterschiedlichen Projekten beteiligt sein.

Wir empfehlen, sich pro Förderrunde jeweils nur einmal zu bewerben. Wähle aus, welches Projekt für dich/euch am wichtigsten ist. Es besteht die Möglichkeit, zum Beispiel bei einem Release die Kosten für Recording und Musikvideo in der Kalkulation anzugeben.

AUSNAHME: Wenn du in mehreren Gruppen/Kollektiven/Bands aktiv bist, die an unterschiedlichen Projekten arbeiten, kannst du mehrere Anträge stellen. 

Nein. Die Förderung wird von einer Einzelperson beantragt. Bei Förderzusage wird auch mit dieser Person der Fördervertrag geschlossen.

Leider nein. Dieses Projekt darf nicht anderweitig gefördert werden. Auch wenn du als Musiker*in/Veranstalter*in in diesem Jahr schon direkt* andere Förderungen erhalten hast, können wir deine Bewerbung nicht berücksichtigen.

* Ein Auftritt als Musiker*in bei einer geförderten Veranstaltung zählt nicht dazu. Gemeint ist, wenn du selbst schon direkt Förderungen für das jeweilige Projekt z.B. vom Kulturreferat der Landeshauptstadt München erhalten oder zugesagt bekommen hast.

Nein. Mit dem Projekt, das du bei uns eingereicht hast, darfst du dich auf keine andere Förderung bewerben.

Die Kalkulation ist eine Aufstellung aller anfallenden Kosten (und ggf. Einnahmen) des gesamten Projektes – auch wenn die Förderung nur einen Teil davon finanziert.

Die Kalkulation darf frei gestaltet sein. Beispielsweise als Text, Liste oder als Tabelle im Anhang zu deinem Antrag.

Dieses Thema sorgt oft für Verwirrung. Auch wenn du in einer Metalband spielst, machst du Popmusik. Gemeint ist hier nämlich nicht das Genre, sondern die „Popularmusik“ – in Abgrenzung zu Volksmusik, klassischer Musik, Neuer Musik, Jazz, Schlager oder Covermusik.

Projekte, Ideen und Kosten

Grundsätzlich kannst du alle Projekte fördern lassen, die dich auf deinem Weg in die Münchner Musik- und Kulturszenen weiterbringen. Die Planung kann bereits laufen. Es dürfen aber erst nach Zusage der Förderung Leistungen erbracht und Geld ausgegeben werden. 

Beispiele für passende Projekte könnten sein:

  • Aufnahmen von Musik, Produktion einer Single (z.B. Honorar für Mixing, Recording, Mastering)
  • Eine Tour / ein Weekender (z.B. Honorare für Techniker*innen oder Benzinkosten)
  • Produktion oder Fertigstellung eines Musikvideos (z.B. Honorare für Schnitt, Miete Kamera/Equipment, Ausstattung)
  • Promoausgaben bei EP-/Album-Releases (z.B. Honorar für Online-/Radio-/Printpromo, Honorar für das Schreiben einer Bandbio/Releasetext, Honorar für Grafiker*in, Foto-/Videograf*innen)
  • Feature-Honorar für Gastmusiker*innen bei Tracks
  • Projekt-Content für Track/Bild und Bewegtbild (Ausschlusskriterium: sponsored Content)
  • Neue Veranstaltungen oder -reihen (z.B. Honorar für Techniker*in, Gage für Supportband, Flyerdruck, Promomaßnahmen)
  • Aktionen / Netzwerktreffen / Workshops / Skillsharing-Events

Notwendige Ausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks, also dem Ziel des Projektes, im Projektzeitraum gebraucht werden. Es können nur Kosten übernommen werden, die ab der Förderzusage entstanden sind.

Angemessene Ausgaben hinsichtlich Art, Umfang und Höhe können finanziert werden. Zum Beispiel:

  • Eigenleistungen (z.B. für Organisation, Recherche, andere Tätigkeiten; mit Eigenbeleg und Begründung)
  • Fahrtkosten
  • Mietkosten für genutzte Räume
  • Materialkosten
  • Honorarkosten (für Personen, die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten)
  • Investitionen/Anschaffungen
  • Arbeitsmaterial, Bürobedarf
  • Fortbildungen
  • Kosten, die vor Zusage zur Förderung angefallen sind
  • Geschenke
  • Essen (außer Catering während der Umsetzung des Projektes, bis auf Alkohol und Tabak)
  • Private Lebenshaltungskosten
  • Bußgelder, Geldstrafen etc.
  • Spenden
  • Kosten für Rechtsberatung

Die Förderrunden des jeweiligen Förderjahres haben feste Termine für Bewerbungsstart, Bewerbungsfrist, Projektlaufzeit und Abrechnungs-Termin.

Die potenzielle maximale Projektlaufzeit dauert jeweils drei Monate und geht aus dem Zeitraum im Antragsformular hervor. 

In begründeten Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch die Feierwerk Fachstelle Pop kann der Projektzeitraum unter Umständen verlängert werden.

Bitte lies die Förderregeln (Förderregeln in leichter Sprache) genau durch. Sie beinhalten alle wichtigen Infos zu deinem Projekt.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Ganz einfach über das Bewerbungsformular der Feierwerk Fachstelle Pop unter folgendem Link! (Bewerbungsformular nur während des Bewerbungszeitraums aktiv)

Eine Idee, das ausgefüllte Online-Formular und eine Kostenkalkulation ist alles, was du brauchst!

Damit wir uns gut vorstellen können, was du vorhast, freuen wir uns über konkret formulierte Ziele und Ideen. Auch ein paar Informationen zu dir als Person wären für uns wichtig (z.B. als PDF, Textdatei, Foto, Links). Wenn es online (noch) keine Musik von dir zu hören gibt, kannst du uns auch gerne Songskizzen, Demos oder Probeaufnahmen zuschicken!

Solltest du zum Beispiel mit anderen Personen innerhalb deines Projektes arbeiten wollen, wie bspw. für Studioaufnahmen, dann freuen wir uns auch hier über Namen und Infos.

Du erhältst eine automatische Antwort-E-Mail. Ist diese nicht bei dir eingegangen, haben wir den Antrag nicht erhalten. In diesem Fall wende dich bitte an booster(at)feierwerk(dot)de.

Im Jahr 2027 kannst du dich jeweils einen Monat lang ab dem 15.12.2026, 15.03.2027, 15.06.2027 und 15.09.2027 bewerben. 

Die Jury wird zeitnah nach dem Fristende tagen. Projektbeginn ist standardmäßig der 1. des Folgemonats. Dann ist die Projektlaufzeit drei Monate. Anschließend gibt es noch einen Monat Zeit, die abrechnungsrelevanten Unterlagen zusammenzutragen und einzureichen.

Die Feierwerk Fachstelle Pop sichtet alle Bewerbungen. Wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wählt eine fachkundige Jury nach den folgenden Kriterien aus:

  • Diversität
  • Relevanz für die Münchner Musikszenen
  • Empowerment
  • Outcome
  • Dringlichkeit des Bedarfs 

 

Newcomer*innen, Künstler*innen und Veranstaltende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten oder gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer Musik setzen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Pro Projekt kann man sich einmal bewerben. Mit neuen Ideen kannst du den MUNICH MUSIC BOOSTER gern wieder neu beantragen.

Du hast jeweils einen Monat Zeit, dich zu bewerben. Die Termine stehen auf der Seite des MUNICH MUSIC BOOSTERs. Siehe auch die Frage „Was sind die Termine für die Förderung 2027?“

Wir geben uns große Mühe, so schnell wie möglich alle Bewerbungen zu sichten und unsere Rückmeldung rauszuschicken. In aller Regel passiert das innerhalb von ca. 10 Tagen nach Bewerbungsschluss. 

Solltest du nach drei Wochen noch nichts gehört haben, wende dich per Mail an booster(at)feierwerk(dot)de.

Im Sinne der Gleichberechtigung ist eine nachträgliche Einreichung nicht möglich. Aber üblicherweise startet die nächste Bewerbungsphase schon zwei Monate nach der vorhergehenden.

Förderung erhalten – was jetzt?

Ja, du musst noch deinen Fördervertrag für das Projekt lesen, ausfüllen und unterschreiben, bevor du das Geld bekommen kannst. Den Vertrag erhältst du von uns. Für die Vertragsunterlagen benötigen wir eine Kopie oder einen Scan deines Ausweises als Adressnachweis von dir und/oder von deinen Erziehungsberechtigten.

Nachdem du alle nötigen Unterlagen vorgelegt hast, überweisen wir so schnell wie möglich das Geld auf das von dir angegebene Konto. 

Im Grunde genommen darf ab Zusage der Förderung damit begonnen werden, Geld auszugeben und Arbeitsaufträge an z.B. externe Dienstleister*innen zu erteilen. Ein sogenannter „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ (Projektstart vor Förderzusage) ist nicht möglich. 

Das Geld muss in deinem individuellen Projektzeitraum ausgegeben werden, in dem auch die Leistung erbracht werden muss. 

In begründeten Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch die Feierwerk Fachstelle Pop kann der Projektzeitraum unter Umständen verlängert werden.

Das Geld muss auf jeden Fall noch im selben Kalenderjahr ausgegeben werden.

Die Förderung ist explizit für das eingereichte Projekt gedacht. Nach Projektende müssen alle geförderten Kosten der Feierwerk Fachstelle Pop nachgewiesen werden.

Die Kosten dürfen erst ab Zusage der Förderung entstehen. 

Als Nachweise dienen Belege/Rechnungen/Quittungen oder Eigenbelege. Aus den Belegen sollte ein Projektbezug hervorgehen.

Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass das Projekt tatsächlich umgesetzt wurde. Geeignete Nachweise sind Links, Audio-/Video-Dateien, Texte. Auch ist ein bebilderter Projektbericht möglich.

Wir brauchen als Nachweis:

  • Für Investitionen: Kassenbelege und Quittungen
  • Für Personalkosten: Rechnungen oder Quittungen
  • Für Eigenleistungen: Rechnung oder Eigenbelege

Ja. Siehe Frage Frage „Wie müssen die Kosten für das Projekt nachgewiesen werden?“

Um dein Projekt und die Förderung abzuschließen, brauchen wir ein paar Unterlagen von dir:

  • Durchführungsnachweis
  • Kostennachweis / Belege
  • Ein Foto inkl. Fotocredit


Siehe auch Frage „Wie müssen die Kosten für das Projekt nachgewiesen werden?“. 

Das Foto soll dich/deine Band oder das Projekt möglichst repräsentativ darstellen. Dieses Foto dient der Präsentation der geförderten Projekte auf unserer Website.

Melde dich bitte direkt bei uns. Eine Verschiebung der Kosten innerhalb des Projektes ist grundsätzlich möglich, aber nur mit Begründung und nach vorheriger Absprache mit uns. Diese Begründung legst du dann bitte auch deiner Mail bei, in der du alle abrechnungsrelevanten Unterlagen schickst.

Wenn sich inhaltliche Änderungen in deinem Projekt abzeichnen, nimm bitte umgehend Kontakt mit uns auf und teile uns begründet die Änderungen mit. Wenn die Änderungen so gravierend sind, dass es sich schon um ein anderes Projekt handelt (z.B. Musikvideo statt Mixing), muss über diese Änderung separat beraten werden. Wenn es sich um kleinere Änderungen handelt (z.B. geplante Fotoperson wegen längerer Krankheit nicht möglich, daher Ausweichen auf andere Fotoperson; Verschiebung von Projektkosten durch Einsparungen in bestimmten Punkten) ist dies zumeist problemfrei möglich, solange wir die Änderungen genehmigt haben.

Bitte melde dich sofort per Mail bei uns.

Sonstiges

Wir möchten durch die Förderung eine diverse Stadtgesellschaft abbilden. Dazu ist es hilfreich, ein paar Infos abzufragen. Die Angaben sind freiwillig.

Wir erstellen daraus anonymisiert eine Statistik, um unsere Werbung und unser Angebot immer wieder verbessern zu können.

Solltest du hierzu Feedback haben, freuen wir uns auf deinen Anruf oder deine Mail an booster(at)feierwerk(dot)de.

Ich habe die FAQs gelesen und brauche immer noch Unterstützung

Bei Fragen kannst du dich an die Feierwerk Fachstelle Pop wenden (booster(at)feierwerk(dot)de / 089 72488-420). Außerdem gibt es die Möglichkeit beim CHEERS oder der Sprechstunde persönlich Fragen zu stellen.

Wenn du Deinen Antrag nicht abschicken kannst, weil dir angezeigt wird, dass es als Spam erkannt wurde, begrenze deine eingefügten Links auf maximal drei Stück oder entferne sie ganz.
(Sollte es dann funktionieren, kannst du uns die Links per Mail nachreichen.)

Auch falls du Emojis hinzugefügt hast, entferne diese, bevor du den Antrag abschickst.

Achte zudem darauf, ob du das Captcha "Ich bin ein Mensch, kein Bot" angehakt hast.

Klappt es immer noch nicht, kann es auch an dem verwendeten Browser oder der E-Mail-Adresse liegen. Wenn du die Möglichkeit hast, wechsele diese und probiere es nochmal.

Immer noch nicht erfolgreich? Bei allen weiteren Anliegen wende dich bitte sofort per Mail an uns: booster(at)feierwerk(dot)de

Sollte eine Fehlermeldung erscheinen, lass uns mit deiner Anfrage bitte einen Screenshot der Meldung zukommen, auf der auch die URL vollständig zu lesen ist.

Mit freundlicher Unterstützung von

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